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StGB NRW-Mitteilung 143/2013 vom 26.02.2013
Krankenhausrahmenplan für Nordrhein-Westfalen
Nach Mitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW hat die Landesregierung neue Rahmenvorgaben für rd. 400 Krankenhäuser in NRW beschlossen. Der von der Gesundheitsministerin Steffens vorgelegte „Krankenhausrahmenplan 2015“ sei dem Landtag zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeleitet worden.
Bei der stationären Behandlung von Menschen in NRW müssten die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen die Behandlungsmöglichkeiten verbessert und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Die demographische Entwicklung verlange außerdem bei der regionalen Krankenhausplanung ein verstärktes Zusammenwirken mit ambulanten, rehabilitativen und pflegerischen Angeboten.
Festlegungen zu Strukturen einzelner Krankenhäuser in den Regionen enthalte der Krankenhausrahmenplan 2015 nicht. Diese Konkretisierungen seien regionalen Planungskonzepten in den 16 Versorgungsgebieten vorbehalten, die von den jeweiligen Bezirksregierungen bewertet würden. Konkrete Vorschläge dazu würden insbesondere die Krankenhausträger selbst oder die Landesverbände der Krankenkassen machen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände aus NRW hat am 15.02.2013 zum Entwurf des Krankenhausplans NRW 2015 anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags am 7. März 2013 eine Stellungnahme abgegeben. Darin ist die Arbeitsgemeinschaft insbesondere auf die mit der Planung erforderlichen Kapazitäten eingegangen. Zu diesen Kapazitäten sei von Seiten der KGNW ein Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts vorgelegt worden. Per Saldo werde hierin eine Bettenabbaunotwendigkeit bestätigt. Allerdings werde im vorliegenden Plan diesem wissenschaftlichen Ansatz nicht gefolgt und in den Vorgaben des Krankenhausrahmenplans ein noch weitergehender Bettenabbau vorgesehen. Hier müsse dringend darauf geachtet werden, dass man mit dem im Krankenhausplan 2015 vorgesehenen Bettenabbau nicht über das Ziel hinausschieße.
Az.: III/2 565