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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 54/2020 vom 03.01.2020
Künftige Förderkriterien für strukturschwache Regionen im gesamtdeutschen Fördersystem
Zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und nach dem Auslaufen des Solidarpakts II werden seit dem 1. Januar 2020 die Maßnahmen des Bundes zur Förderung wirtschaftlich strukturschwacher Regionen in einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem gebündelt. Seine Ausgestaltung erfolgt wie von der Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse empfohlen. Bundesweit agierende Programme mit spezifischen inhaltlichen Schwerpunkten können hiervon abweichen. Die beteiligten Programme bleiben fachlich und finanziell autonom. Die meisten der 22 beteiligten Förderprogramme nehmen die räumliche Ausrichtung auf strukturschwache Regionen bzw. die Einrichtung von Förderpräferenzen für diese Regionen bereits zum 1. Januar vor. Bei einigen Programmen wird sich die Umsetzung verzögern, weil z.B. die Abstimmung der Förderrichtlichtlinien noch andauert.
Im gesamtdeutschen Fördersystem werden strukturschwache Regionen für jede Förderperiode nach einheitlichen Kriterien festgelegt. Als Gebietsabgrenzung strukturschwacher Regionen dienen grundsätzlich die in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) festgelegten Kriterien. Die Bundesregierung erklärte auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass die bisherige Grundstruktur des GRW-Regionalindikators mit einem Schwerpunkt auf Einkommen und Beschäftigung auch zukünftig beibehalten werde. Jedoch soll eine demografische Komponente in das Indikatorsystem mit einer spürbar höheren Gewichtung eingebaut werden. Dies ist sinnvoll, denn eine sinkende Einwohnerzahl und älter werdende Bevölkerung erschweren die Aufholchancen strukturschwacher Regionen. Das entspricht im Übrigen der Empfehlung der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Innovation für das Gesamtdeutsche Fördersystem. Der DStGB hat im Rahmen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt.
Zukünftig soll anstelle der Erwerbstätigenprognose die Prognose der Erwerbsfähigenentwicklung 2015-2035 aufgenommen werden. Die genaue Ausgestaltung und Gewichtung der einzelnen Teilindikatoren im GRW-Regionalindikator wird im zuständigen GRW-Unterausschuss unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden Gutachtens erarbeitet.
Um veränderte Anforderungen an die wirtschaftsnahe Infrastruktur zukünftig besser abbilden zu können, wird der GRW-Infrastrukturindex ab der kommenden Förderperiode zudem neu ausgerichtet. Dann sollen auch der Breitbandausbau, der Anteil an MINT-Berufen und hochrangige Verkehrsinfrastruktur Berücksichtigung finden.
Die Antwort der Bundesregierung ist als Bundestags-Drucksache 19/14794 unter folgender Adresse abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914794.pdf
Az.: 30.0.3-001/001