Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 93/2005 vom 17.01.2005

Kultusministerkonferenz und Einstimmigkeitsprinzip

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine umfassende Reform ihrer Arbeitsweise, ihrer Gremien- und Entscheidungsstrukturen sowie der Organisation ihres Sekretariats beschlossen.

In den letzten Jahren ist immer wieder Kritik an Funktionsweise, Organisation und Entscheidungsfindung in der KMK laut geworden. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene Möglichkeiten für eine weitere Effizienzsteigerung geprüft und ein Konzept ausgearbeitet, das Effizienzsteigerungen bei Wahrung der vollen Handlungsfähigkeit gewährleisen soll. Im Einzelnen sieht das vom KMK-Plenum jetzt verabschiedete Konzept folgende zentralen Punkte vor:

1) Konzentration auf das Kerngeschäft
Die KMK will sich noch stärker auf die Kernaufgaben konzentrieren. Im Mittelpunkt steht die Qualität von Bildung, Wissenschaft und Kultur. Schwerpunkte seien die Weiterentwicklung von Bildungsstandards, Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung und die Qualitätssicherung im Hochschulbereich.

2) Beschleunigung von Entscheidungsprozessen
Die Entscheidungsprozesse innerhalb der KMK werden beschleunigt. Ein gestärktes Präsidium hat sich bereits im laufenden Jahr bewährt und soll um Sprecherfunktionen für die einzelnen Mitglieder ergänzt werden.

3) Deutlich weniger Gremien
Die Kultusministerkonferenz wird die Anzahl ihrer Gremien um mehr als die Hälfte reduzieren. Bis auf wenige Ausnahmen in speziellen Bereichen kann es nur noch zeitlich befristete Arbeitsgruppen geben.

4) Abstimmungsmodus mit qualifizierter Mehrheit
Der Abstimmungsmodus innerhalb des Plenums richtet sich zukünftig nach dem Inhalt der Beschlüsse. Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte und Projektinitiativen können künftig mit qualifizierter Mehrheit auf den Weg gebracht werden. Soweit es um Mobilität und Anerkennung in sechzehn Bundesländern oder um finanzwirksame Beschlüsse geht, ist auch weiterhin Einstimmigkeit erforderlich. Änderungen sind hier nur sinnvoll, wenn es entsprechende Vereinbarungen durch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geben sollte, die Akzeptanz und Umsetzung in allen Bundesländern gewährleisten.

5) Effizienzsteigerung im Sekretariat
Zur Erledigung ihrer Kernaufgaben braucht die KMK ein effizient arbeitendes Sekretariat. Im Gegensatz zu anderen Ministerkonferenzen nimmt sie in vielen Bereichen abschließend gesamtstaatliche Verantwortung wahr, weil die Kulturhoheit bei den Ländern liegt. Das Personal des Sekretariats ist in den letzten Jahren bereits um zehn Prozent reduziert worden. In den nächsten fünf Jahren ist eine weitere Reduzierung um zehn Prozent vorgesehen. Diese Effizienzsteigerung muss ohne Einschränkung der Kernbereiche erfolgen.

6) Kosten-Leistungsrechnung bei Wahrnehmung zentraler Dienstleistungen für die Länder
Besondere Dienstleistungen sollen dort von der Ländergemeinschaft über die KMK wahrgenommen werden, wo dies qualitativ und quantitativ geboten ist und kostengünstig erledigt werden kann. Das gilt für den Pädagogischen Austauschdienst, der Austauschmaßnahmen von jährlich rund 35.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 90 Staaten bearbeitet und die Zentralstelle für das Ausländische Bildungswesen. Hier werden jährlich etwa 15.000 ausländische Bildungsnachweise begutachtet. Durch die Einführung der Kosten-Leistungsrechnung wird eine höhere Transparenz für künftige Entscheidungen hergestellt. Auf dieser Basis wird geprüft, ob eine Ausgliederung in einer anderen Rechtsform effizienter ist.

7) Sitz der KMK
Der Sitz der KMK ist am Sitz der Bundesregierung. Standorte des Sekretariats sind Bonn und Berlin. Über eine veränderte Aufteilung der Arbeitsbereiche wird zeitnah entschieden.

Der komplette Beschluss wird demnächst auf der Internetpräsenz der Kultusministerkonferenz unter www.kmk.org/aktuell/home.htm einsehbar sein.

(Quelle: DStGB Aktuell 5004 vom 10.12.2004)

Az.: IV/2-200-3

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