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StGB NRW-Mitteilung 304/2009 vom 20.05.2009
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" wird fortgeführt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat mitgeteilt, dass die Landesregierung in der Kabinettssitzung am 19.05.2009 entschieden habe, dass der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ um 2 Jahre verlängert werden soll.
Der im August 2007 eingerichtete Landesfonds sei mit dem Ziel initiiert worden, Schülerinnen und Schüler aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I zu unterstützen. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler sei von 63.800 im Schuljahr 2007/08 um 6.400 auf 70.200 im Schuljahr 2008/09 gestiegen. Auch bei den teilnehmenden Schulen sei ein entsprechender Anstieg zu verzeichnen. Während im Schuljahr 2007/08 insgesamt 3.040 teilnehmende Schulen registriert worden seien, habe sich die Zahl im Schuljahr 2008/09 bereits auf 3.349 Schulen belaufen.
Im Jahr 2008 habe der Landeszuschuss für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ 12,7 Mio. Euro betragen. Dieses Jahr habe das Land den Fonds aufgrund der gestiegenen Nachfrage auf ca. 15 Mio. Euro aufstocken können. Aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, die auch vor Nordrhein-Westfalen nicht halt mache, rechne das Land in den nächsten 2 Jahren mit einem weiteren Zuwachs an Kindern aus einkommensarmen Familien.
Der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ werde auf der Basis der bisherigen Fördergrundsätze bis zum 31. Juli 2011 verlängert. Damit wird letztlich einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich gegenüber der Landesregierung allerdings auch für eine Ausdehnung des Landesfonds auf sämtliche Schulen und eine Anhebung der Bemessungsgrundlage pro Mahlzeit ausgesprochen. Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass diesen Forderungen nicht Rechnung getragen wird.
Az.: IV/2 211-13