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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 347/2002 vom 05.06.2002
Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden"
Zum 21. Mal führen die Landwirtschaftskammern in Nordrhein-Westfalen den Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft" als Vorentscheidung für den Bundeswettbewerb im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen durch. Neben Gebäuden und Fassaden werden Gärten und Freiflächen, Obstwiesen und Landschaft in den Dörfern bewertet. Neu ist, daß zukünftig auch die wirtschaftliche Entwicklung, Dienstleistung und Versorgung oder auch ökonomische Initiativen der Bürger und Unternehmen am Ort mit beurteilt werden. Dazu gehören Geschäfte, Banken und andere örtliche Dienstleister, landwirtschaftliche Direktvermarkter und gewerbliche Einrichtungen. Auch die Neuschaffung von Arbeitsplätzen in Gewerbe, Handel, Fremdenverkehr und Gastronomie fließt in die Bewertung ein.
Ziel des Dorfwettbewerbes ist es, mit bürgerschaftlichem Engagement, mit eigener Initiative und Selbsthilfe die ländliche Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig die wirtschaftliche Basis von Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe zu stärken. Die eigene Verantwortung der hier lebenden Menschen und der Unternehmen für die Ortsentwicklung ist eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Zukunftssicherung von Dörfern und ländlichen Regionen. Der Wettbewerb will mit Unterstützung der Landwirtschaftskammern motivieren, Perspektiven und Zukunftsvisionen für Dorf und Region aufzubauen und umzusetzen. Bewertet wird in sechs Bewertungsbereichen:
- Konzeption und deren Umsetzung
- Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen
- Soziales und kulturelles Leben
- Baugestaltung und Entwicklung
- Grüngestaltung und Entwicklung
- Dorf und Landschaft
Der Dorfwettbewerb wird im 3jährigem Rhythmus durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit vorwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet. Eine Meldung kann auch durch den/die Ortsvorsteher/in oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als 10 Teilnehmern im Kreis wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Gebietsentscheid vorausgesetzt.
Die Kreiswettbewerbe in Nordrhein-Westfalen werden zur Zeit vorbereitet, die Begehungen durch die Kreisbewertungskommissionen und die Entscheidungen finden im Laufe des Sommers 2002 statt. Im folgenden Jahr 2003 beteiligen sich die Erstplatzierten der Kreiswettbewerbe an der Landesentscheidung. Der nachfolgende Bundeswettbewerb findet im Jahr 2004 statt.
Zum Landeswettbewerb 2002/2003 ist ein Faltblatt neu verfaßt worden. Der Text sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite www.dorfwettbewerb.de einzusehen. Das gedruckte Faltblatt kann bei der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Gartenbau, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Fax: (0251) 2376833, E-Mail: wetzlar@dorfwettbewerb.de, bestellt werden.
Az.: II/1 625-03