Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 40/2011 vom 23.12.2010

Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von ITK

Im Rahmen eines Projekts zur produktneutralen Ausschreibung ITK unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI sowie des Branchenverbandes BITKOM ist Anfang November 2010 ein neuer Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Servern erstellt worden.

Öffentliche Auftraggeber erhalten damit eine verlässliche und verständliche Hilfe, um ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Servern entsprechend den europäischen und nationalen Anforderungen produktneutral, d. h. grundsätzlich ohne Verwendung geschützter Markennamen oder der Nennung eines bestimmten Herstellers und unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen, zu formulieren. Gerade im Bereich der Beschaffung von IT-Systemen ist eine nicht-diskriminierende Formulierung in der Ausschreibung, die verhindert, dass bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden, keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Auftraggeber vor große Herausforderungen.

An dieser Stelle setzt der Leitfaden an, in dem er kompakt Hilfestellung gibt, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und damit die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zu unterstützen. Zudem beschreibt der Leitfaden auch aktuelle technische Standards. Der Leitfaden ist in der jeweils aktuellen Fassung unter folgender Internetadresse verfügbar: www.itk-beschaffung.de .

Az.: II/1 608-00

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