Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 314/2002 vom 05.06.2002

Mittel aus der e-nitiative.nrw für Schulträger

Auch im 3. Jahr der 5jährigen e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung erhalten die Schulträger über die Bezirksregierungen Landesmittel für die öffentlichen Schulen. Das Land weist den Bezirksregierungen Mittel für alle öffentlichen Schulen aus zwei Haushaltsstellen des Kapitels 050 20 im Haushaltsjahr 2002 zu. Festzustellen ist allerdings, daß sowohl die Mittel gekürzt als auch die Verwendungszwecke eingeschränkt worden sind.

Im Jahr 2001 betrug aus dem Titel 653 61 die Landesförderung 9,5 Mio DM, was einen Betrag von 4.857.227 € entspricht. Der Titel umfaßt nunmehr lediglich einen Betrag von 3.245.130 € und ist damit um rund 1,61 Mio € gekürzt worden. Als Verwendungszwecke im Jahr 2001 waren vorgesehen der Kauf und Leasing von Software, die Nutzung von Onlineangeboten, die Erprobung von Modellen der Technikwartung und die Beratung zur Erstellung von Medienentwicklungsplänen. Nunmehr sieht der Verwendungszweck lediglich noch den Kauf und die Nutzung von Software und Onlineangeboten vor. Mittel für die Beratung zur Erstellung von Modellen der Medienentwicklungspläne sind nicht mehr vorgesehen. Gleiches gilt für die Erprobung von Modellen der Technikwartung. Damit müssen die Schulträger insbesondere die Beratung zur Erstellung Medienentwicklungsplänen aus eigenen Mitteln finanzieren.

Die Fortbildungsbudgets für Schulen stehen weiterhin unter dem Titel 685 90 zur Verfügung. Allerdings ist auch hier das Fördervolumen von umgerechnet 2.224.411 € auf 2 Mio € reduziert worden. Insgesamt ist die Landesförderung um einen Betrag von rd. 1,83 Mio € gekürzt worden.

Hinsichtlich der Kürzung der Mittel und der Änderung der Verwendungszwecke hat das Land keine Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Eine Information erfolgte erst durch den Runderlaß des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 06. Mai 2002 (Az.: 513/36-27/0 Nr. 59/02).

Der Zuwendungsbescheid und die Mittelverteilung auf die einzelnen Kommunen können im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur und Sport/Schule/e-nitiative abgerufen werden. Die Informationen sind auch auf der Homepage der e-nitiative unter www.e-nitiative.nrw.de zur Verfügung gestellt.

Az.: IV/2-240-10/3

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