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StGB NRW-Mitteilung 86/1997 vom 20.02.1997
Musterverordnung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Die vorgenannte Musterverordnung (Stand: 21. November 1996) verweist auf Seite 11 in den Anmerkungen zur Präambel darauf, daß bezüglich der §§ 12 und 13 der Musterverordnung anstelle der Ermächtigungsgrundlage im Ordnungsbehördengesetz auch § 5 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz als Ermächtigungsgrundlage in Betracht komme. Hierbei ist bei der Bezugnahme ein Fehler unterlaufen. Für die Regelung in § 12 der Musterverordnung kommt § 5 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz als Ermächtigungsgrundlage nicht in Betracht. Der Verweis auf § 12 der Musterverordnung ist demzufolge in der Anmerkung zur Präambel zu streichen.
Az.: I/2-100-00