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StGB NRW-Mitteilung 513/2011 vom 26.10.2011
Namenszusätze zum Gemeindenamen
Der NRW- Landtag hat am 19.10.2011 das Gesetz zur Änderung des § 13 GO beschlossen. Die Änderung ermöglicht es Städten und Gemeinden, Namenszusätze zum Gemeindenamen zu führen und dies auch gemäß der Straßenverkehrsordnung auf Ortseingangsschildern zu dokumentieren. Mit dem Namenszusatz können sie auf ihre Geschichte oder heutige Bedeutung hinweisen. Gemäß § 13 Abs. 3 GO können Räte mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder Bezeichnungen bestimmen oder ändern. Anträge sind an das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW zu richten. Mit der Genehmigung durch das MIK gilt die amtliche Bezeichnung als offizieller Zusatz zum Namen.
Az.: I/2 020-08-13