Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 204/2013 vom 12.03.2013

Netzentwicklungsplan Strom 2013 und Offshore-NEP 2013 vorgestellt

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben die Entwürfe des Netzentwicklungsplans 2013 und des ersten Offshore-Netzentwicklungsplans 2013 vorgestellt. Sie dokumentieren den notwendigen Aus- und Umbaubedarf der Höchstspannungsnetze in Deutschland auf Grundlage der erwarteten Erzeugungs- und Verbrauchssituation bis zu den Jahren 2023 bzw. 2033. Im Mittelpunkt des NEP 2013, den die Netzbetreiber jährlich - erstmals im Jahr 2012 - vorlegen, stehen vor allem die leistungsstarken Nord-Süd-Verbindungen. Mit dem ersten Entwurf des Offshore-NEP 2013 soll der Ausbau von Offshore-Windenergie und der Netzanbindungssysteme mit dem des Übertragungsnetzes an Land synchronisiert werden. Konkrete Trassenverläufe werden in den Entwürfen nicht festgelegt. Beide Dokumente wurden zur öffentlichen Konsultation gestellt.

NEP 2013

Der NEP 2013 legt wie sein Vorgänger, der NEP 2012, den Ausbau- und Optimierungsbedarf vorhandener und neuer Übertragungsnetze für die kommenden 10 bzw. 20 Jahre fest, so dass die Erneuerbaren Energien in Einklang mit den energiepolitischen Zielen integriert werden können und das Netz dabei sicher und stabil bleibt. Er beschreibt dabei lediglich die Anfangs- und Endpunkte der auszubauenden Stromnetze. Diese sind mit Ortsnamen bezeichnet, was der Identifikation bestehender Netzanknüpfungspunkte dienen soll. Konkrete Trassenkorridore werden wieder erst in der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur, oder in der Raumordnung durch die Bundesländer festgelegt.

Im Vergleich zum NEP 2012 haben sich im NEP 2013 die im Szenariorahmen festgelegten Eingangsgrößen geändert. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt das Leitszenario B 2023 deutlich höhere installierte Leistungen von insgesamt 10 Gigawatt (GW) bei Erneuerbaren Energien. Daher sind im NEP 2013 zusätzliche Maßnahmen nötig. Drei wesentliche Faktoren haben Einfluss auf den Übertragungsbedarf und damit auf den Netzentwicklungsbedarf im NEP 2013:

  • Die Erhöhung von Erzeugungsleistung der Windenergieanlagen auf See um 1,1 GW,
  • die Erhöhung der Erzeugungsleistung der Windenergieanlagen an Land im Norden Deutschlands um 1,8 GW und
  • die Reduzierung ungewollter Stromflüsse über Polen, Tschechien und Österreich um 2 GW.

Durch diese Verschiebungen müssen insgesamt rd. 5 GW Leistung innerhalb Deutschlands extra in Nord-Süd-Richtung übertragen werden. In vorhandenen Trassen sind daher Netzverstärkungen und Netzoptimierungen auf einer Länge von 4.400 km nötig. Das Neubauerfordernis umfasst 1.700 km Drehstromleitungstrassen und 2.100 km Korridore für Hochspannungsgleichstromleitungen. Insgesamt haben die vier Gleichstrom-Übertragungskorridore eine Kapazität von 12 GW, was 2 GW mehr als im NEP 2012 sind. Die Gesamtinvestitionen in den nächsten zehn Jahren für den Ausbau des Transportnetzes betragen etwa 21 Milliarden Euro.

Der NEP basiert auf dem von der Bundesnetzagentur Ende November 2012 genehmigten Szenariorahmen. Die dort zugrunde gelegten vier Entwicklungspfade dienen der Berechnung des Netzausbaubedarfs und umfassen u.a. die Art, Menge und geografische Verteilung der regenerativen Erzeugung, Entwicklung des Verbrauchs, konventionelle Kraftwerke und die Verpflichtung zur vollständigen Aufnahme und zum Transport des Stroms aus Erneuerbaren Energien.

Offshore-NEP 2013

Der erstmalig vorgelegte Offshore-NEP 2013 stellt die notwendigen Maßnahmen für einen effizienten, sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Anschluss von Offshore-Anlagen einschließlich eines Zeitplans für die Umsetzung für die nächsten 10 bzw. 20 Jahre dar. Die Übertragungsnetzbetreiber sind seit der letzten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Ende des Jahres 2012 gesetzlich dazu verpflichtet worden, diesen auf Grundlage des Szenariorahmens zu erstellen. Nach der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur wird er ebenfalls Teil des Bundesbedarfsplans.

In den kommenden 10 Jahren beläuft sich der Bedarf an neuen Offshore-Netzanbindungen auf rund 2.150 km. Davon entfallen etwa 1.720 km auf Gleichstrom-Netzverbindungssysteme in der Nordsee und 430 km auf Drehstrom-Netzverbindungssysteme in der Ostsee. Die Investitionen für den Ausbau des Offshore-Netzes betragen in den nächsten 10 Jahren insgesamt rund 22 Mrd. Euro.

Die entsprechende Presseerklärung der Übertragungsnetzbetreiber ist unter http://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/pdf/20130302_Pressemitteilung_Netzentwicklungsplan2013pdf_0.pdf  abrufbar.

Konsultation

Beide Entwürfe des NEP 2013 und des Offshore-NEP 2013 und weitere Informationen sind unter www.netzentwicklungsplan.de abrufbar. Bis zum 14. April 2013 besteht die Möglichkeit der Stellungnahme für die Öffentlichkeit. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2013 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2013 ein. Die Konsultationsphase wird durch öffentliche Informations- und Dialogveranstaltungen begleitet.

Die Entwürfe dienen nach der abschließenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur und der Erstellung des nächsten Umweltberichts als Entwurf für das nächste Bundesbedarfsplangesetz. Das erste Bundesbedarfsplangesetz befindet sich noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren und soll noch im Sommer 2013 in Kraft treten.

Anmerkung

Die kommunale Seite hat sich bereits frühzeitig in die Diskussion um den für die Energiewende erforderlichen Netzausbau eingebracht. Bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Netzentwicklungsplan Strom 2012 (vgl. für StGB NRW-Mitgliedskommunen Schnellbriefe Nr. 91/2012 vom 13.06.2012, Nr. 103/2012 vom 05.07.2012 und StGB NRW-Mitteilungen 400/2012 vom 16.07.2012 und 490/2012 vom 17.09.2012) und im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbedarfsplangesetz (StGB NRW-Mitteilung 127/2013 vom 17.02.2013) ist darauf hingewiesen worden, dass neben der Diskussion um die Übertragungsnetze die Bedeutung der regionalen Verteilnetze für den Umbau des Energiesystems noch stärker in den Vordergrund treten muss.

Unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz sollte darüber hinaus die Möglichkeiten der Erdverkabelung ausgeweitet und auf den sensiblen Umgang bei der Wohnbereichsnäherung von Trassen geachtet werden. Um klarzustellen, welche Maßnahmen unverzüglich und welche zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. in einigen Jahren, vorzunehmen sind, sollte auch im NEP 2013, wie auch in dem bereits im Bundeskabinett verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz vorgesehen, eine stärkere Konzentration auf die vordringlichsten Leitungen erfolgen.

Az.: II/3 811-00/9

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