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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 666/2002 vom 05.11.2002
Netzwerk-Administration an Schulen
Die Ausstattung der Schulen mit neuen Medien ist in zahlreichen Kommunen bereits realtiv weit vorangeschritten, so daß die Administration der Netzwerke vielerorts ein drängendes Problem ist. Es macht wenig Sinn, den Schulen kostspielige Geräte zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig jedoch nicht deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen. In Nordrhein-Westfalen wird sich, wie in den meisten anderen Bundesländern, ein zweistufiges Konzept durchsetzen. Auf der Ebene des First-Level-Support nehmen die Lehrer einfache Aufgaben der Netzwerkadministration wahr, während die Schulträger den Second-Level-Support sicherstellen.
Die kommunalen Spitzenverbände sind der Auffassung, daß die Lehrer für ihre Tätigkeit im Rahmen der Netzwerkadministration vom Land entweder Freistunden oder eine Vergütung erhalten müssen. Konkret beabsichtigen die kommunalen Spitzenverbände aus Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über die Arbeitsteilung und Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multi-Media-Entrichtungen und Netzwerken an Schulen mit dem Land abzuschließen. Die Beratungen mit dem Land gestalten sich jedoch äußerst schwierig, weil das Land bislang zu zusätzlichen Leistungen nicht bereit war.
Nunmehr hat das Kultusministerium des Landes Niedersachsen mitgeteilt, daß es für die Wartung und Pflege der Computersysteme und Computernetzwerke in den Schulen aus Niedersachsen für das 2. Halbjahr 2002 2 Mio. € und in jedem Folgejahr 5 Mio. € zur Verfügung stellt. Von den Schulträgern werde ein mindestens gleich hoher Betrag für diesen Zweck erwartet. Die Schulträger organisieren in Niedersachsen die Systembetreuung in Abstimmung mit den Schulen.
Az.: IV/2 240-10/3