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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 148/2011 vom 25.01.2011
Neue Bodenrichtwertrichtlinie
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beabsichtigt, in wenigen Tagen die neue Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese neue BRW-RL kann aber schon jetzt von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Internet-Angebots www.kommunen-in-nrw.de unter "Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe" abgerufen werden.
Mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts sind seit dem 01.07.2009 Bodenrichtwerte flächendeckend zu ermitteln. Gleichzeitig ist die Regelungsbefugnis für Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze für die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf den Bund übergegangen. Dies ist ein erster Schritt, um gleiche Rahmenbedingungen für die Ermittlung von Bodenrichtwerten in der gesamten Bundesrepublik zu schaffen.
Die Richtlinie wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des BMVBS, des Bundesministeriums der Finanzen sowie der für die Gutachterausschüsse beziehungsweise die Immobilienwert-ermittlungsverordnung zuständigen Landesministerien erarbeitet. Das BMVBS hat zur Umsetzung der Richtlinie die Länder gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Praxis möglichst keine abweichenden Vorgehensweisen geübt werden.
Das BMVBS hat darauf hingewiesen, dass nunmehr noch die Wertermittlungsrichtlinien einer Änderung unterzogen werden müssen. Die zuvor erwähnte Arbeitsgruppe, an der auch der DStGB beteiligt ist, wird sich daher als nächstes mit den Richtlinien zum Sachwertverfahren befassen. Die Geschäftsstelle wird die Städte- und Gemeinden diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Az.: II/1 671 -00