Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 191/2001 vom 20.03.2001
Neue TA Siedlungsabfall in Kraft
In den Mitteilungen des StGB NRW vom 05.03.2001 (Nr. 169, S. 89 f.) war darüber berichtet worden, daß die Bundesregierung am 31. Januar 2001 die neue Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (TA Siedlungsabfall/TASI) verabschiedet hat. Zwischenzeitlich ist die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen vom 20. Februar 2001 im Bundesgesetzblatt vom 27. Februar 2001 verkündet worden. Damit ist die neue TA Siedlungsabfall am 01. März 2001 in Kraft getreten (Art. 4 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen). Mit der Verordnung sind damit - wie bereits in den Mitteilungen vom 05.03.2001 (Nr. 169, S. 89) berichtet worden ist - folgende Einzelverordnungen in Kraft getreten:
- Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung-AbfAbLV)
- 30. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen -30. BImSchAV)
- Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung.
Die einzelnen Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt Teil I 2001, S. 305 bis 324 in vollem Text einschl. Anlagen wiedergegeben.
Az.: II/2 31-50