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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 9/2011 vom 18.01.2011
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes 2011
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zu dessen Eckpunktepapier für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 Stellung genommen. In der Stellungnahme wird der Ansatz des BMWi begrüßt, im Rahmen der anstehenden Novelle zu überprüfen, inwieweit kleine Netzbetreiber von bürokratischen Anforderungen der Regulierung entlastet werden können. Daneben wird aber auch gefordert, die anstehende Novelle zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Bereich des Konzessionsvertrags- und Konzessionsabgabenrechts zu nutzen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ein Eckpunktepapier zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt. Ausgangspunkt für die Novelle ist das sog. Dritte Binnenmarktpaket Energie. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinien läuft am 03.03.2011 ab; bis dahin müssen die Regelungen (mit Ausnahme der Entflechtungsregeln, für die eine längere Frist gilt) in nationales Recht umgesetzt werden. Es zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frist möglicherweise nicht eingehalten werden kann.
Schwerpunkte der EnWG-Novelle sollen nach dem Eckpunktepapier u.a.
- die Umsetzung der Entflechtungsregeln für Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber,
- Netzentwicklungspläne,
- variable Tarife und intelligente Messsysteme,
- Stärkung der Verbraucherrechte,
- Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden,
- Objektnetze
- und die Entlastung kleiner Netzbetreiber sein.
Die Stellungnahme, die der DStGB zusammen mit dem Deutschen Städtetag abgegeben hat, ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Energiewirtschaft abrufbar.
Az.: II/3 811-00/1