Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 681/2002 vom 05.11.2002

Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege zum NRW-Landeshaushalt 2003

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Mitgliederversammlung am 16. September 2002 eingehend die Auswirkungen der von der Landesregierung erarbeiteten Vorschläge für Sparmaßnahmen zum Landeshaushalt 2003 erörtert. Mitglieder der LAGÖF NRW sind die drei kommunalen Spitzenverbände, die beiden Landschaftsverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Zweck der Landesarbeitsgemeinschaft ist es, die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Sozial- und Jugendhilfe zu fördern, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch in praktischen und grundsätzlichen Fragen zwischen den Trägern der Wohlfahrtsarbeit zu pflegen sowie die gemeinsame Auffassung der Verbände gegenüber der Öffentlichkeit und den Organen des Landes Nordrhein-Westfalen zu vertreten.

Im Auftrag der Mitgliedsverbände der LAGÖF NRW hat deren Vorsitzender Beigeordneter Ernst Giesen, StGB NRW, nachfolgendes Schreiben an die Vorsitzenden der im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Fraktionen gerichtet:

Die mit den Vorschlägen der Landesregierung zum Landeshaushalt 2003 verfolgten Sparmaßnahmen haben in den der LAGÖF NRW angeschlossenen Mitgliedsverbänden zu außerordentlicher Beunruhigung geführt. Die Einrichtungen der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege sehen sich kurzfristig mit Reduzierungen von Landeszuweisungen konfrontiert, die in dieser Größenordnung und mit derart gravierenden Auswirkungen auf das zukünftige Leistungsangebot nicht absehbar waren und aus eigener Kraft auch nicht aufgefangen werden können.

Die von der Landesregierung für ihren Sparkurs als Begründung in Anspruch genommenen aktuell schwierigen Rahmenbedingungen treffen große Bereiche der LAGÖF-Mitgliedschaft bereits unmittelbar. Einbrüche bei den kommunalen Steuereinnahmen, Privatisierung bislang in öffentlicher oder freier Trägerschaft erbrachter Dienstleistungen, steigende Personalausgaben etc. stellen die Organisationen der Wohlfahrtspflege ohnehin vor gewaltige Herausforderungen.

Der drohende Rückzug des Landes aus bisher zwar freiwillig erbrachten, für eine flächendeckende Sicherung der vorzeigbaren sozialen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aber unabdingbaren finanziellen Leistungen stößt in dieser Situation bei den örtlichen und regionalen Untergliederungen der LAGÖF-Mitglieder ganz weitgehend auf Unverständnis. Eine nicht tolerable Verschiebung von Verantwortung würde vor allem in Haushaltsmaßnahmen gesehen, die landesseitig eine sofortige Entlastung bewirken, bei den kommunalen und freien Wohlfahrtseinrichtungen aber angesichts verbindlicher Planungen oder rechtlicher Verpflichtungen überhaupt nicht bzw. allenfalls mittelfristig umsetzbar wären.

Am Beispiel der gesetzlich geforderten Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatung lässt sich aufzeigen, dass zu befürchtende deutliche Einsparungen des Landes nicht allein mit Einschränkungen des Leistungsangebots, sondern - bei fehlenden Kompensationsmöglichkeiten der öffentlichen Träger der Jugendhilfe - zu erheblichen Teilen nur durch zusätzliche Kürzungen der Kommunen bei ihren Zuwendungen an freie Träger vor Ort beantwortet werden könnten. Vor allem ist dabei auch darauf hinzuweisen, dass bei nachhaltigen Einschnitten in Umfang und Qualität insbesondere präventiv ausgerichteter sozialer Dienstleistungen nachweislich deutlich größere gesellschaftliche Folgekosten in der Zukunft entstehen.

In der Mitgliederversammlung der LAGÖF NRW am 16.9.2002 sind ernsthafte Befürchtungen seitens der Verbände zum Ausdruck gekommen, der Sparhaushalt 2003 könne zu unvertretbaren Einengungen der Handlungs- und Gestaltungsräume in der Wohlfahrtspflege führen. Die LAGÖF NRW appelliert deshalb an die Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen, im Zuge der laufenden Haushaltsberatungen sicherzustellen, dass sich das Land nicht seiner politischen Verantwortung für eine sozial ausgewogene, den steigenden Anforderungen gerecht werdende Jugend-, Familien-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik entzieht. Insbesondere sollten nach Auffassung der LAGÖF NRW folgende Gesichtspunkte bei den weiteren Erörterungen zum Landeshaushalt 2003 beachtet werden:

Die Einrichtungen der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege benötigen verlässliche Finanzierungsregelungen für ihre Planung, ad hoc-Entscheidungen zu ihren Lasten sind sozialpolitisch kaum begründbare Eingriffe in ein bewährtes und anerkanntes Leistungsspektrum.


Finanzmittel zur Kompensation entfallender Landesmittel stehen nicht mehr zur Verfügung; weitere landesseitige Kürzungen haben daher spürbare Einbußen bei der Qualität nachgefragter sozialer Dienstleistungen, die Schließung von Einrichtungen oder die Auf-gabe von Tätigkeitsbereichen zur Folge.


Jeder Rückzug des Landes aus Leistungssektoren, die von der Öffentlichen oder Freien Wohlfahrtspflege kofinanziert werden, läuft Gefahr, über den eigentlichen finanziellen Einschnitt hinaus einen unwiederbringlichen Verlust an freiwilligem sozialem Engagement zu verursachen.

Bei unvermeidbaren finanziellen Kürzungen muss eine Kumulation verschiedener Maßnahmen bei betroffenen Personengruppen ausgeschlossen sein. Dies muss insbesondere auch durch ressortübergreifend angelegte Haushaltsplanungen gewährleistet werden.

Az.: III 911

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search