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StGB NRW-Mitteilung 328/2006 vom 24.03.2006
Öffentliche und freie Wohlfahrtsverbände gegen Einschnitte im Kindergartenbereich
Die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, von den geplanten Kürzungen im Bereich der Kinderbetreuung Abstand zu nehmen.
In einer gemeinsamen Erklärung betonen die Spitzenverbände, dass die geplanten Einschnitte in der Landesförderung in Höhe von 104,5 Millionen Euro für Kindergärten und Kindertagesstätten zu massiven Finanzierungsproblemen führen würden. Kommunen und Wohlfahrtsverbände appellieren an das Land, sich der gemeinsamen Verantwortung für die Sicherung der Kinderbetreuung nicht zu entziehen. Die gemeinsame Erklärung der Verbände hat folgenden Wortlaut:
Die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in
NRW lehnen die angekündigten Kürzungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen ab. Sie
fordern die Landesregierung gemeinsam auf, diese Kürzungen nicht zu realisieren.
Die vorgesehenen Kürzungen der Landesförderung belaufen sich auf 104,5 Millionen Euro.
Das bedeutet, so die Darstellung der Landesregierung, lediglich eine Einsparung von rund elf
Prozent. Für Kindergärten und Kindertagesstätten jedoch bedeutet das massive Finanzierungsprobleme.
Allein durch die Fortschreibung des für die Jahre 2004 und 2005 festgesetzten Trägerkonsolidierungsbeitrages sollen rund 72,1 Millionen Euro eingespart werden. Dabei handelt es sich um eine pauschale Kürzung der Sachkosten um 40 Prozent. Um dieses Finanzloch auszugleichen, sollen, so die Landesregierung, die Träger vornehmlich ihre finanzielle Rücklagen auflösen. Nach den bereits erfolgten Sachmittelkürzungen in den Jahren 2004/2005 verbleibt den Trägern jedoch kaum noch finanzieller Spielraum.
Rund 84,5 Millionen Euro sollen darüber hinaus jährlich durch Streichen des so genannten Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahrens eingespart werden. Die Kommunen sollen die Höhe der Elternbeiträge künftig allein festsetzen können. Da das Land den Defizitausgleich nicht mehr erbringt, wären viele Kommunen aufgrund der angespannten Haushaltssituation gezwungen, die Elternbeiträge massiv zu erhöhen. In strukturschwachen Kommunen wäre das angesichts der Einkommensverhältnisse vieler Familien aber schlicht nicht möglich. Die Folge aus Sicht der Spitzenverbände: Die Kürzungen des Landes träfen insbesondere die ohnehin von schwachen Sozialstrukturen geprägten Kommunen.
Die Spitzenverbände warnen: Wenn die Landesregierung diese Vorhaben umsetzt, werden Finanzierungslasten und -risiken auf die Kommunen in unvertretbarer Weise übertragen. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Kommunen den ausfallenden Betrag durch organisatorische Maßnahmen kompensieren könnten. Die Spitzenverbände fordern zugleich die Landesregierung auf, ihr Vorgehen nicht mit dem Stichwort der Entbürokratisierung zu begründen, da die Festlegung der Elternbeiträge durch kommunale Satzungen sogar noch zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW appellieren gegenüber der Landesregierung an die gemeinsame Verantwortung. Sie erinnern vor dem Hintergrund des kurzfristig und einseitig erklärten Teilrückzuges des Landes aus der Förderung der Kindertageseinrichtungen an das Erfordernis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Denn: Wenn die Kürzungen in diesem Bereich realisiert werden, bedeutet das erhebliche zusätzliche Finanzierungslasten der Kommunen und Träger. Das stellt nicht nur das bestehende Finanzierungsgefüge in Frage, sondern bedeutet zugleich eine ernsthafte Gefahr für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote.
Az.: III 711