Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 583/2005 vom 04.07.2005

Ombudsrat "Grundsicherung für Arbeit Suchende"

Der Ombudsrat „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ hat jüngst seinen Zwischenbericht vorgelegt. Dieser enthält Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Für den Ombudsrat ist der eingeleitete Reformprozess unumkehrbar. Dies gilt auch für das Prinzip des Forderns und Förderns. Der Ombudsrat begrüßt ausdrücklich, dass seine Hinweise auf Organisationsschwierigkeiten in den Arbeitsgemeinschaften vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit aufgegriffen und konkrete Änderungen angekündigt wurden. Mit der Umsetzung dieser Eckpunkte könnten bessere Voraussetzungen für die Vermittlungstätigkeit geschaffen werden.

In seinem Zwischenbericht formuliert der Ombudsrat Empfehlungen zur Anwendung und organisatorischen Umsetzung des SGB II u. a. zu den folgenden Themenkomplexen:

- Höhe der Unterkunftskosten
- Klarheit der Bescheide
- Anrechnung von Kindergeld für volljährige Kinder
- Zusammenarbeit der Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit
- Regelsätze Ost/West.

Die Mitglieder des Ombudsrates sind Frau Dr. Christine Bergmann, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sowie Dr. h. c. Hermann Rappe. Der Ombudsrat begleitet sei dem 1. Dezember 2004 die Einführung und Umsetzung des SGB II. Für seinen Zwischenbericht hat der Ombudsrat die Eingaben betroffener Bürgerinnen und Bürger ausgewertet, sich vor Ort durch Besuche bei den neuen Trägern der Grundsicherung informiert sowie sich mit Einrichtungen und Organisationen, z. B. auch dem DStGB, beraten. Beim Ombudsrat gingen seit dem 1. Dezember 2004 knapp 8.000 schriftliche Eingaben sowie bei der gebührenfreien telefonischen Informationsstelle mehr als 25.000 Anfragen ein. Die Mehrzahl der knapp 8.000 schriftlichen Eingaben kam mit 24 % aus Sachsen, gefolgt von 10 % aus Sachsen-Anhalt, 9,9 % aus Nordrhein-Westfalen, 9,8 % aus Thüringen, 8,2 % aus Berlin sowie 7,9 % aus Brandenburg. Am unteren Ende der Skala liegen Rheinland-Pfalz mit 2,2 %, Schleswig-Holstein mit 2 %, Hamburg mit 1,5 % sowie das Saarland und Bremen mit jeweils 0,5 %.

In seiner ersten Zwischenbilanz hat der Ombudsrat die folgenden Empfehlungen erarbeitet:

Der Ombudsrat empfiehlt die Angleichung der monatlichen Regelsätze Ost/West. Wie die Regelsätze angeglichen werden sollen, lässt der Ombudsrat offen. Der Ombudsrat empfiehlt weiter eine Anpassung des BAföG an das SGB II. Das BAföG enthält keine Regelung, nach der der vorgesehene Mietzuschuss monatlich erhöht werden könnte, wenn das studierende Kind bei seinen Eltern wohnt. Dieses Missverhältnis soll beseitigt werden.

Der Ombudsrat steht der Einstandspflicht für nichtleibliche Kinder in der Bedarfsgemeinschaft aufgeschlossen gegenüber. Er empfiehlt, in diesen Fällen auch entsprechende Rechte zuzubilligen, wie die Aufnahme in die Familienversicherung der Kranken- und Pflegeversicherung oder die Anpassung einschlägiger steuerrechtlicher Regelungen.

Der Ombudsrat hält eine vergleichbare Anwendung des § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) durch die Kommunen für notwendig. Der Ombudsrat fordert in diesem Zusammenhang die kommunalen Spitzenverbände und die Länder als Aufsichtsbehörden auf, auf eine transparente, einzelfallgerechte Rechtsanwendung hinzuwirken. Sollte auf Verwaltungsebene mittelfristig keine zufrieden stellende Umsetzung erfolgen, sollte das zuständige Bundesministerium die Notwendigkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung prüfen.

Der Ombudsrat empfiehlt den zuständigen Bundesministerien, bei der Anrechnung der Eigenheimzulage als einmalige Einnahme baldmöglichst eine Regelung zu finden, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht und den Handelnden vor Ort Rechtssicherheit gibt. Der Ombudsrat schlägt vor, die Eigenheimzulage als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei zu stellen.

Der Ombudsrat empfiehlt zu überprüfen, ob bei der so genannten 58er-Regelung dem Gedanken des Vertrauensschutzes nicht stärker Rechnung getragen werden muss. Der Ombudsrat hält ein bürgerfreundliches Verfahren, dass sich durch einfach zu lesende, nachvollziehbare Bescheide auszeichnet, für unverzichtbar. Die Bewilligungsbescheide seien derzeit unübersichtlich und für die Arbeitsuchenden häufig nicht nachvollziehbar.

Mit Blick auf die geplante Gesetzgebung sieht der Ombudsrat hinsichtlich der Zuverdienstregelungen derzeit keinen Handlungsbedarf für weitere Änderungen. Dagegen sieht der Ombudsrat Handlungsbedarf im Bereich der Krankenversicherung und empfiehlt hier eine gesetzliche Regelung u. a. für die Personen, die bis Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten, aber seit dem 01.01. keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben.

Der Ombudsrat empfiehlt, das Kindergeld für volljährige Kinder auf das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen, wenn das Kindergeld nachweislich an die Kinder weitergereicht wird.

Der Zwischenbericht des Ombudsrates "Grundsicherung für Arbeitsuchende" steht als pdf-Datei auf der Homepage des Ombudsrates www.ombudsrat.de zum Abruf bereit.

Az.: III 810 2

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