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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 678/2020 vom 08.10.2020
Online-Sprechstunde zu Mobilfunk und Stromnetzen
Die zunehmende Digitalisierung und die Energiewende führen dazu, dass Bürger*innen inzwischen tagtäglich mit Strahlenschutzthemen in Berührung kommen. Ob es um neue Mobilfunkmasten und 5G geht oder um den Ausbau der Stromnetze - Bürger*innen haben viele Fragen zum Strahlenschutz, die sie ihren Bürgermeister*innen vor Ort stellen.
Das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) möchte daher Bürgermeister*innen, Landrät*innen, anderen kommunalen Bediensteten und deren Vertretungen eine Plattform bieten, um diese Fragen mit den Expert*innen des Kompetenzzentrums zu erläutern.
Das BfS erforscht die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern seit Jahrzehnten: Von 2002 bis 2008 wurde unter Federführung des BfS das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm durchgeführt, das in über 50 Einzelvorhaben die gesundheitlichen Wirkungen von Mobilfunk untersuchte. Zahlreiche weitere Studien folgten.
Seit Juni veranstaltet das BfS alle zwei Wochen eine Online-Sprechstunde, in der sich Bürgermeister*innen, Landrät*innen, andere kommunale Bedienstete sowie deren Vertretungen, die Fragen zum Strahlen- und Gesundheitsschutz haben, an das BfS wenden können.
Die Sprechstunde findet alle zwei Wochen mittwochs jeweils um 10 Uhr statt. Sie dauert 90 Minuten und behandelt im Wechsel die Themen Strahlenschutz beim Mobilfunk und beim Ausbau der Stromnetze. Die nächsten Termine finden statt am 7. Oktober (Mobilfunk/5G), am 21. Oktober (Stromnetzausbau) sowie am 4. November (Mobilfunk/5G).
Die jeweils aktuellen Termine und eine FAQ-Liste können unter folgenden Links abgerufen werden:
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/online-sprechstunde/online-sprechstunde.html
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/online-sprechstunde/fragen-antworten.html
Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Sprechstunde formlos per E-Mail über kemf@bfs.de anzumelden und ihre Fragen möglichst vorab mitzuteilen.
Az.: 31.6-002/003