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StGB NRW-Mitteilung 134/2013 vom 26.02.2013
Pflichtexemplargesetz Nordrhein-Westfalen
Am 23.01.2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Nach Auslaufen des alten Pflichtexemplargesetzes zum 31.12.2011 besteht damit nun wieder eine landesgesetzliche Grundlage für die Ablieferungspflicht für Medienwerke. Im Jahr 2012 veröffentlichte Medienwerke mussten abgeliefert werden, wenn ihre Verbreitung weiterhin andauert. Das Gesetz knüpft an die alten Regelungen an, verändert sie aber gerade im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung. Wie bisher gibt es einen Katalog von Ausnahmen von der Ablieferungspflicht. Hierunter fallen u.a. Veranstaltungshinweise, Werbung, Fahrpläne, amtliche Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und einiges mehr. Beispielsweise im Hinblick auf selbstverlegte Stadtchroniken u.ä. dürfte sich aber eine Betroffenheit der Kommunen ergeben.
Az.: IV/2 310-21