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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 298/2017 vom 11.04.2017
Pkw-Maut mit Änderungen vom Bundestag beschlossen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetztes (Maut) in den Bundestag eingebracht, mit dem Anpassungsmaßnahmen eingearbeitet wurden, um die europarechtliche Zulässigkeit der Infrastrukturabgabe herzustellen. Im Ergebnis wurden besonders die Gebühren für Kurzzeitvignetten weiter differenziert und teilweise gesenkt. Des Weiteren wurde eine ergänzende Steuerentlastung für besonders wenig Luftschadstoffe emittierende Fahrzeuge beschlossen.
Die Maut wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen. Des Weiteren wurde auch das Zweite Verkehrssteueränderungsgesetz beschlossen. Damit hat der Bundestag einen weiteren Schritt bei der Umstellung der Steuerfinanzierung von Verkehrswegen auf die Nutzerfinanzierung getan.
Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wurde durch die Einführung von Steuerentlastungsbeträgen bei der Kraftfahrzeugsteuer erreicht, dass deutsche Kfz-Halter durch die Einführung der Maut nicht finanziell belastet werden.
In der abschließenden Beratung im Bundestag wurde nochmals deutlich, dass die Einführung der Maut umstritten ist. So profitieren ausländische Verkehrsteilnehmer nicht von der zeitgleich eingeführten Steuerentlastung, was zum Vorwurf der „Ausländermaut“ geführt hat. Aus dem europäischen Ausland und dem Europäischen Parlament sind daher auch kritische Stimmen zu hören.
Zudem sind die fiskalischen Auswirkungen der Infrastrukturabgabe umstritten. In einer vom Haushaltsausschuss durchgeführten Anhörung konnte keine Klarheit darüber hergestellt werden, ob die Abgabe nach Abzug der Betriebskosten und im Lichte der Steuerentlastungen zu Mehreinnahmen führen wird. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die teilweise sehr weit auseinanderliegenden Schätzungen hinsichtlich der Zahl der Abgabepflichtigen.
Der Abgabe ist auch entgegengehalten worden, dass sie negative wirtschaftliche Auswirkungen im grenznahen Bereich haben werde, weil ausländische Verkehrsteilnehmer Fahrten zu Einkaufs- und Freizeitzwecken unterlassen könnten, um die Maut zu vermeiden. Besonders der Bundesrat hatte sich in seiner Sitzung vom 10. März in dieser Richtung geäußert. Um dieser Kritik zu begegnen, wird die Maut, die für deutsche Verkehrsteilnehmer auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen erhoben wird, für ausländische Verkehrsteilnehmer nur auf Bundesautobahnen erhoben.
Weitere Informationen zur Infrastrukturabgabe können unter dem folgenden Link angerufen werden: www.bmvi.de/infrastrukturabgabe .
Az.: 33.0-003/002