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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 467/2013 vom 25.06.2013
Planvereinheitlichungsgesetz in Kraft
Das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (Planvereinheitlichungsgesetz) ist am 06.06.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 26 bekannt gemacht worden. Das Artikelgesetz ist bis auf die nachfolgenden Artikel am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Artikel 4 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetz), 5 (Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung), 7 (Änderung des Bundesfernstraßengesetzes), 8 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes), 9 (Änderung der Bundeseisenbahngebührenordnung), 10 (Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes), 13 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes) und 14 (Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung) treten am 01.06.2014 in Kraft.
Mit dem Planvereinheitlichungsgesetz sind aus verschiedenen Fachgesetzen verallgemeinerungsfähige Regelungen zum Planfeststellungsverfahren in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen worden. Im Gegenzug sind die überflüssig gewordenen Regelungen aus den betroffenen Fachgesetzen gestrichen worden. In § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz wurde in einem neuen Absatz 3 eine Regelung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Hierdurch werden die zuständigen Behörden verpflichtet, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Eröffnung des eigentlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Anschließend wird das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur der Behörde, sondern auch der betroffenen Öffentlichkeit mitgeteilt. Zudem erfolgt zukünftig die öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung parallel auch immer im Internet (§ 27a VwVfG) (vgl. StGB NRW-Mitteilung Nr. 234/2013 vom 11.03.2013).
Az.: II gr-ko