Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 93/1996 vom 20.02.1996
Post-Kundenschutzverordnung
In den Mitteilungen vom 05.09.1995 (Ziff. 434) hatten wir über den Entwurf einer Verbraucherschutzverordnung des Postwesens und der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Verordnungsentwurf berichtet. Im Zuge des Verordnungsverfahrens ist der Name dieses Entwurfs in Post-Kundenschutzverordnung geändert worden. Die PKV vom 19. Dezember 1995 ist am 28. Dezember 1995 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2016 veröffentlicht worden und ist am 01. Januar 1996 in Kraft getreten.
Diese Verordnung ersetzt die Postdienstverordnung in der Form der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994. Sie regelt die Rahmenbedingungen, zu denen die Deutsche Post AG ihre Monopol- und Pflichtdienstleistungen anzubieten hat. Sie trifft dabei auch solche Festlegungen, die die vertraglichen Möglichkeiten der Beteiligten abschließend gestalten. Mit der Verordnung ist beabsichtigt, eine den heutigen Erfordernissen des Postdienstes sowohl in rechtlicher, wettbewerbspolitischer als auch in verbraucher- und infrastrukturpolitischer Hinsicht genügende Regelungen zu schaffen. Das Fortbestehen des Beförderungsvorbehalts und der damit verbundene Kontrahierungszwang sowie das Regulierungsziel der flächendeckenden und preisgünstigen Versorgung mit Monopoldienstleistungen im Bereich des Postdienstes verbieten es trotz des privatrechtlichen Charakters der Beziehungen zwischen der Deutschen Post AG und ihren Kunden, die Frage des Interessenausgleichs allein einer Regelung durch privatrechtliche Geschäftsbedingungen zu überlassen.
Az.: III/2 760-08