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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 508/2005 vom 06.06.2005
Präventionsgesetz im Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 26. Mai das von Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Da dieser vor der voraussichtlichen Bundestagswahl am 18. September wahrscheinlich nur noch ein Mal tagt, ist mit einer Einigung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.
Ziel des Gesetzes war es, die Gesundheitsvorsorge mit 250 Mio. € jährlich zu fördern. Die Ablehnung durch die unionsgeführten Länder beruht nicht auf der Ablehnung des Präventionsgedankens, sondern auf der alleinigen Finanzierung durch die Sozialversicherungen. Prävention soll als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Außerdem, so die Mehrheit des Bundesrates, führe das Gesetz zu neuer Bürokratie und weite die Zuständigkeiten des Bundes zu stark aus. Kritik an der Bürokratie und einer unzulänglichen Umsetzung des Präventionsgedankens hatte auch der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit des DStGB geübt.
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Az.: III 502