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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 648/2002 vom 05.11.2002
Pressemitteilung: Finanzkrise total
Auch im Verlauf des Jahres 2002 sehen sich die Städte und Gemeinden in NRW mit dramatischen Einbrüchen bei den Steuereinnahmen und mit explodierenden Ausgaben konfrontiert. Dies machte Albert Leifert, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, heute auf dem Gemeindekongress im Münster anhand aktueller Zahlen deutlich: "Eine solch massive Erosion der Kommunalfinanzen hätte bis vor kurzem kaum jemand für möglich gehalten".
Besonders drastisch sind die Einnahme-Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die voraussichtlich fast 20 Prozent hinter den Vorjahres-Werten zurückbleibt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelt sich mit Minus 13 Prozent ähnlich schlecht. Die allgemeine Konsum-Zurückhaltung seit Einführung des Euro schlägt sich auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem voraussichtlichen Minus von 4,2 Prozent nieder.
Für das kommende Jahr sehen viele Kämmerer endgültig die Lichter ausgehen. Zwar weist der Entwurf für das NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz 2003 einen leichten Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen aus. Tatsächlich erhalten die Kommunen jedoch rund 11 Prozent weniger Geld vom Land. Grund ist die enorm hohe Rückzahlung von 664 Mio. Euro, welche die Kommunen nach Abrechnung des Haushaltsjahres 2001 dem Land zurückerstatten müssen. "Das ist bei steigenden Ausgaben für Pflichtleistungen für keinen kommunalen Haushalt verkraftbar", warnte Leifert.
Trotz jahrelanger Sparpolitik, die zu einem gewaltigen Investitionsrückgang und einem Abbau von 46.000 Stellen bei den Kommunen geführt hat, öffnet sich die Schere zwischen sinkenden Einnahmen und explodierenden Ausgaben immer weiter. Im Jahr 2001 hat sich das Defizit in den Verwaltungshaushalten der NRW-Kommunen mit rund 2,3 Mrd. € gegenüber 2000 (509 Mio. €) nahezu vervierfacht. Für 2002 wird mit einem Anstieg auf 3 Mrd. Euro gerechnet.
In der Folge wird die Zahl der Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept dramatisch ansteigen. Bereits heute kann nur noch jede vierte Stadt oder Gemeinde in NRW ihren Haushalt strukturell ausgleichen. Immer mehr sehen sich gezwungen, laufende Ausgaben - entgegen den Bestimmungen des Haushaltsrechts - auf Dauer mit Krediten zu finanzieren.
Dass die kommunalen Ausgaben landesweit aus dem Ruder laufen, hat viele Gründe. So habe der Bund in einigen Bereichen - Grundsicherung, Zuwanderung, Kindergeld-Erhöhung und Riester-Rente - Aufgaben und Kosten auf die Kommunen abgewälzt, rügte Leifert. Das Land reiche seinerseits Kosten bei der Medienausstattung von Schulen, bei der Ganztagsbetreuung, bei Versorgung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen sowie beim Unterhalt für allein Erziehende und bei Krankenhaus-Investitionen an die Städte und Gemeinden weiter.
Ein weiterer Grund für die Ausgaben-Explosion seien - so Leifert - steigende Sozialhilfe-Lasten. Die Sozialhilfe habe sich entgegen ihrer Zielsetzung zu einem Massenphänomen entwickelt, von dem immer breitere Bevölkerungsschichten - allein Erziehende, Arbeitslose, Kinder, Zuwanderer und ältere Menschen - betroffen seien. Die begrenzten Pflegesätze, die steigende Lebenserwartung der Menschen und die Verschiebung der Altersstruktur führten dazu, dass bereits heute 60 Prozent der Bezieher von Pflegegeld zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen seien, stellte Leifert fest. Hinzu komme die Hilfe für Behinderte in Höhe von 2,2 Mrd. € jährlich, die aufgrund steigender Fallzahlen rapide zunehme und sich zu einem "für die Kommunen nicht mehr tragbaren Kostenfaktor" entwickle.
Finanzpolitische Forderungen
Aus dieser krisenhaften Entwicklung resultieren folgende finanzpolitische Forderungen der Städte und Gemeinden in NRW:
NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz 2003
Die Rückzahlung des für 2001 zu erstattenden Abrechnungsbetrages von 664 Mio. € muss über mehrere Jahre verteilt werden.
Die fiktiven Hebesätze zur Bemessung der kommunalen Steuerkraft dürfen nicht über den jetzigen Wert (Gewerbesteuer: 380 Punkte; Grundsteuer A: 175 Punkte; Grundsteuer B: 330 Punkte) hinaus erhöht werden. Zumindest ist ein Abschlag von fünf Prozent von den geplanten Werten (Gewerbesteuer: 424 Punkte; Grundsteuer A: 202 Punkte; Grundsteuer B: 401 Punkte) vorzunehmen.
Förderprogramme in Höhe von 470 Millionen € dürfen nicht gestrichen werden. Nicht nur fehlten den Kommunen dann 90 Millionen €, auch die freien Träger von Einrichtungen setzten alles daran, sich das fehlende Geld von den Städten und Gemeinden zurückzuholen.
Unternehmensbesteuerung
Die Steuergesetze sind so zu ändern, dass sich große Kapitalgesellschaften nicht mehr der Verpflichtung zum Steuern zahlen entziehen können. Dazu muss der Erlös aus Veräußerung von Kapitalbeteiligungen wieder mit Gewerbesteuer belegt werden. Die Möglichkeit, Unternehmens-Verluste für frühere oder spätere Jahre steuerlich geltend zu machen, muss eingegrenzt, das Verrechnen von Gewinnen mit Verlusten innerhalb von Konzernen (gewerbesteuerliche Organschaft) muss abgeschafft werden.
Soziale Sicherung
Der Bund hat sich an der Finanzierung der kommunalen Sozialhaushalte zu beteiligen. Ferner müssen sämtliche primären Sicherungssysteme - vor allem der Familienlastenausgleich und die Arbeitslosenversicherung - gestärkt werden. Die Kommunen erwarten als kurzfristige Lösung eigenständige Leistungen des Bundes für Langzeitarbeitslose statt einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie den Ausbau des Arbeitsmarktes für gering Qualifizierte. Die Behindertenhilfe muss aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) herausgelöst und in ein eigenständiges Leistungsrecht, finanziert von Bund und Ländern, umgewandelt werden.
Zudem sind Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz weitgehend als Pauschale - und nicht mehr nach dem Bedarfsdeckungsprinzip - auszuzahlen, um die Verwaltung zu vereinfachen und damit die Kosten zu senken. Gleichzeitig muss das Prinzip der Subsidiarität - Erledigung der Aufgaben auf der jeweils untersten Verwaltungsebene - wieder angewandt werden. Die so genannte Grundsicherung im Alter, welche die Kommunen zwingt, ohne Bedürftigkeitsprüfung Leistungen über dem Niveau der Sozialhilfe zu zahlen, widerspricht diesem Grundgedanken.
Gemeindefinanzsystem
Ohne grundlegende Reform der Gemeindefinanzen besteht keine Aussicht auf Gesundung der kommunalen Finanzen. Bund und Land haben in den zurückliegenden Jahren durch Gesetze wiederholt kommunale Konsolidierungserfolge zunichte gemacht. Der gewaltige Druck auf die öffentlichen Finanzen erfordert andere Konzepte: Einnahmen und Kosten müssen neu verteilt werden.
Neben der Einführung des strikten Konnexitätsprinzips - "Wer bestellt, bezahlt" - geht es auf der Einnahmenseite vor allem um eine Reform des Gemeindesteuersystems. Im Mittelpunkt steht die von allen kommunalen Spitzenverbänden geforderte Modernisierung der Gewerbesteuer. Durch Einbeziehung der Freien Berufe ist die Gewerbesteuerlast gerechter zu verteilen. Auf diese Weise können Handwerk und Mittelstand entlastet werden. Ebenso dringlich ist die dauerhafte Reduzierung der Aufgaben- und Ausgabenlast der Kommunen in den Bereichen Soziales, Jugend und Schule.
Az.: G/2