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StGB NRW-Mitteilung 17/2016 vom 08.12.2015
Pressemitteilung: Flüchtlingskostenerstattung noch nicht gelöst
Bei der Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung auf der Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind noch einige Punkte ungelöst. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Wir erkennen die Bereitschaft der Landesregierung an, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und zu entlasten, aber diese Entlastung muss auch rasch kommen und auskömmlich sein".
In jedem Fall müsse sich die Erstattung der Flüchtlingskosten nach den realen statistischen Zahlen richten. So sei nicht hinnehmbar, dass für die Erstattung der Kosten im Jahr 2016 eine Prognose auf Basis der statistischen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom August 2015 zugrunde gelegt werden soll. "Diese Zahlen sind von der Realität längst überholt", merkte Schneider an. Die Landesregierung sollte vielmehr auf die aktuellen Statistiken der für Flüchtlingsmanagement zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zurückgreifen.
Auch sei es nicht akzeptabel, die Zahlen vom Jahresanfang für die Kostenerstattung für das gesamte Jahr zugrundezulegen. "Wir müssen damit rechnen, dass die Flüchtlingszahlen auch 2016 noch deutlich steigen", merkte Schneider an. Daher sei auch während des laufenden Jahres zu prüfen, ob die prognostizierten Zahlen dem tatsächlichen Zustrom an Flüchtlingen entsprechen, und die Erstattung gegebenenfalls zu erhöhen.
Darüber hinaus müsse eine Lösung gefunden werden für solche Kommunen, die mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, als sie laut Landesverteilschlüssel aufzunehmen verpflichtet gewesen wären. Diese Städte und Gemeinden erhalten für 2015 und 2016 überhaupt keine Erstattung für das Zusatzkontingent. "Wir dürfen die interkommunale Solidarität in der Flüchtlingsversorgung nicht dadurch bestrafen, dass daraus finanzielle Nachteile für die betreffende Kommune erwachsen", mahnte Schneider.
Az.: 16.1