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StGB NRW-Mitteilung 319/2005 vom 06.04.2005
Pressemitteilung: Forderungen an Landtag und Landesregierung
Anlässlich der Mitgliederversammlung heute in Münster - der ersten nach der Kommunalwahl 2004 - richtet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen im Namen seiner 359 Mitgliedskommunen folgende Kernforderungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierung:
Finanzen Die nach wie vor katastrophale Finanzlage der Städte und Gemeinden in NRW - 2005 kann fast die Hälfte ihren Haushalt nicht ausgleichen - macht eine umfassende Gemeindefinanzreform zwingend notwendig. Dies machte Bürgermeister Roland Schäfer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, vor den Delegierten der Mitgliederversammlung deutlich. Das Land sei aufgefordert, sich auf Bundesebene ebenso energisch wie bisher für eine Reform einzusetzen, die diesen Namen auch tatsächlich verdiene. Vor allem erwarten wir von der neuen Landesregierung, dass sie sich für die Kommunalverträglichkeit jeder weiteren Unternehmensteuerreform einsetzt, bekräftigte Schäfer.
Die finanziellen Verwerfungen durch Hartz IV zeigten, dass strukturelle Verbesserungen im kommunalen Finanzausgleich überfällig sind. Die Umverteilung zugunsten der Großstädte muss ein Ende haben, forderte Schäfer. Ausgabenfreudigkeit dürfe nicht gefördert, sondern Sparsamkeit müsse belohnt werden. Deshalb müssten insbesondere der Soziallastenansatz und der Hauptansatz im Gemeindefinanzierungsgesetz, die zurzeit den kreisangehörigen Raum gegenüber den Großstädten benachteiligen, korrigiert werden.
Die Entlastung des Landeshaushalts durch Griff in die kommunalen Kassen sei nicht zu akzeptieren. So muss die Belastung der Kommunen mit den Kosten für Asylbewerber und Krankenhausmitfinanzierung sowie für Unterhaltsvorschuss endlich zurückgeführt werden, forderte Schäfer.
Verwaltungsstrukturreform und Bürokratie-Abbau Trotz aller anerkennenswerten Anstrengungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau ist die Zahl der Vorschriften für die Kommunen nicht wesentlich gesunken. Ebenso ist die Zahl der Behörden in NRW - neben zahlreichen Landesbetrieben und Landesgesellschaften - auf 687 angestiegen. Um für zukünftige Herausforderungen fit zu sein, muss die Verwaltung des Landes auf allen Ebenen schlanker werden, sagte Schäfer. Als erster Schritt müssten die zahlreichen Sonderbehörden im Umweltbereich in die Kreisverwaltungen und Bezirksregierungen eingegliedert werden.
Auch auf der Ebene der kreisangehörigen Kommunen seien Korrekturen nötig. So müssten die Schwellenwerte für Große kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 Einwohner und die für Mittlere kreisangehörige Städte von 30.000 auf 25.000 Einwohner gesenkt werden: Die Verwaltungskompetenz der Städte reicht aus, um bereits bei niedrigeren Einwohnerzahlen Verwaltungsaufgaben vom Kreis übernehmen zu können.
Interkommunale Zusammenarbeit Nach weit reichenden Rationalisierungsschritten in der eigenen Verwaltung können die Kommunen weiteres Einsparpotenzial nur noch durch Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg realisieren. Dafür müssen die Möglichkeiten für verstärkte interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden, forderte Schäfer. So müsste den Kommunen per Gesetz mehr Flexibilität - etwa bei der Gründung gemeinsamer Gesellschaften - zugebilligt werden. Ebenso müssten innovative Modellprojekte seitens des Landes großzügig gefördert werden. Auch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Kreis Aufgaben komplett an eine Große kreisangehörige Stadt delegiert und diese dann die Aufgabe für die kleineren Nachbarkommunen im Kreis mit erledigt.
Kinderbetreuung Der StGB NRW erwartet, dass das Land die Kommunen bei der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) finanziell unterstützt. Grundsätzlich kann aus familienpolitischen Gründen nicht bestritten werden, dass für die unter Dreijährigen angesichts einer Versorgungsquote in Westdeutschland von 2,7 Prozent Handlungsbedarf besteht, erklärte Schäfer. Doch längst sei absehbar, dass die Entlastung aus Hartz IV - wenn überhaupt - für die NRW-Kommunen nicht so stark sein werde, dass daraus neue kostenintensive Sozialprogramme finanziert werden könnten.
Für einen schrittweisen Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder sollte der Fokus zunächst auf die Zwei- bis Dreijährigen gelegt werden, so Schäfer: Hier besteht erkennbar der größte Bedarf. Dabei sollte die Betreuung in Einrichtungen, in der Tagespflege und in selbst organisierten Spielgruppen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Nur so schaffen wir es, mit begrenzten Mitteln das Angebot im Sinne der Familien spürbar auszuweiten, machte Schäfer deutlich. Wo aufgrund des demografischen Wandels Kindergartenplätze frei würden, sollte das Land es ermöglichen, diese flexibel zur Betreuung von Kleinkindern umzuwidmen. Mit den so genannten Demografiegewinnen allein werden wir jedoch das Problem der Betreuung für unter Dreijährige nicht lösen können, warnte Schäfer. Zusätzlich müsse das Land daher ein Finanzierungskonzept - neben dem bestehenden System der Kindertageseinrichtungen - vorlegen.
Az.: HGF