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StGB NRW-Mitteilung 720/2002 vom 05.12.2002
Pressemitteilung: Für eine flexible Beamtenbesoldung
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen fordert die NRW-Landesregierung auf, sich bei den anstehenden Beratungen im Bundesrat für eine Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung nicht nur auf Länderebene einzusetzen. "Dies eröffnete auch den Städten und Gemeinden neue Spielräume", erklärte StGB NRW-Geschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf.
Durch die geplante Öffnungsklausel im Bundesbesoldungsgesetz soll den Bundesländern freigestellt werden, je nach Haushaltslage von der - bundesweit festgelegten - Beamtenbesoldung abzuweichen. Sollte somit die bundeseinheitliche Besoldung aufgegeben werden, besteht nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW kein Grund mehr für eine landeseinheitliche Besoldung.
Der kommunale Spitzenverband fordert daher eine Öffnungsklausel auch für Städte und Gemeinden. "Jeder Kommune soll freigestellt werden, je nach Haushaltslage innerhalb eines bundesweit festgelegten Korridors die Beamtenbesoldung selbst festzusetzen", erklärte Schneider. Hierdurch würde die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig gestärkt.
Az.: G2