Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 606/2004 vom 19.08.2004

Pressemitteilung: Gewerbesteuer: Keine Entwarnung für NRW-Kommunen

Zwar ist aufgrund der Halbjahresergebnisse für Nordrhein-Westfalen eine leichte Steigerung des Gewerbesteueraufkommens in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Dieses Aufkommen liegt jedoch weit unter dem bundesweiten Trend. Auch mit dieser Steigerung sind die Städte und Gemeinden in NRW noch weit von dem Gewerbesteueraufkommen aus dem Jahr 2000 entfernt.

"Die geringfügigen Steigerungen der Gewerbesteuerzahlungen der Unternehmen im ersten Halbjahr 2004 sind zwar besser als ein weiterer Verfall. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer für NRW auch im Jahr 2004 weit hinter dem Aufkommen der Jahre 1999 und 2000 zurückliegen wird", kommentierte heute Dr. Bernd Jürgen Schneider , Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, die aktuellen Meldungen über die Halbjahresentwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Für die desolate Lage der kommunalen Finanzen bedeuten die geringfügigen Steigerungen keine Rettung. Vor dem Hintergrund der großen Anzahl der Kommunen in der Haushaltssicherung, die ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können, der Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte und des Standes der Kassenkredite ist eine leichte Belebung der Gewerbesteuereinnahmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. "Um die Gesamtkrise der städtischen Finanzen in den Griff zu bekommen und die für die wirtschaftliche Entwicklung wichtigen kommunalen Investitionen wieder auf ein erträgliches Niveau zu heben, bedarf es nach wie vor einer grundlegenden Gemeindefinanzreform", betonte Dr. Schneider.

Die Ergebnisse der Gemeindefinanzreform, die im Wesentlichen lediglich ein Absenken der Gewerbesteuerumlage, die die Kommunen an Bund und Länder abführen müssen, gebracht hat, sind nicht ausreichend. "Mit dieser Absenkung der Gewerbesteuerumlage ist den Kommunen nur Geld zurückgegeben worden, welches ihnen im Zuge der Unternehmensteuerreform im Jahr 2000 in sachwidriger Weise von Bund und Ländern weggenommen worden ist", führte Dr. Schneider weiter aus. Im Übrigen ist es äußerst problematisch, von Halbjahresergebnissen auf die Entwicklung für das Gesamtjahr zu schließen. Bereits jetzt überhaupt von nennenswerten Steigerungen bei den Gewerbesteuereinnahmen zu sprechen, ist aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW verfrüht.


Az.: IV

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