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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 518/2011 vom 11.11.2011
Pressemitteilung: Kommunale Position zum Stärkungspakt Stadtfinanzen
Die Kommunen in NRW begrüßen den Gesetzentwurf des Landes, mit dem überschuldeten Kommunen Hilfe bei der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung gestellt werden soll, und sehen darin einen wichtigen Schritt. Städte, Kreise und Gemeinden halten die vom Land vorgesehenen jährlich 350 Millionen Euro jedoch für zu niedrig und kritisieren es als inakzeptabel, dass nach den Vorstellungen des Landes die Kommunen in einer zweiten Stufe die weiteren Hilfen selbst finanzieren sollen.
Für die kommunalen Spitzenverbände erklärten heute anlässlich der Landtags-Anhörung zum Stärkungspakt Stadtfinanzen der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider: „Angesichts der katastrophalen Finanzlage der Kommunen in NRW ist der Stärkungspakt Stadtfinanzen ein dringend notwendiger Schritt und ein deutliches Signal an die Banken.“ Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass die Landesregierung so die Verantwortung des Landes für seine Kommunen unterstreiche.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sagten weiter: „Den Kommunen in NRW fehlen — durch ein Gutachten im Auftrag des Landes belegt — jährlich mindestens 2,85 Milliarden Euro, um ihre Haushalte ausgleichen zu können. Diese gewaltige Lücke macht die Dramatik der Lage deutlich. Die Mittel des Landes in Höhe von jährlich 350 Millionen Euro für eine erste Stufe sind vor diesem Hintergrund ein unverzichtbarer Einstieg in die finanzielle Sanierung der NRW-Kommunen.“
Eine Lösung der strukturellen Finanzprobleme der kommunalen Ebene insgesamt sei damit aber noch nicht möglich. „Wir halten es für erforderlich, die Hilfen so aufzustocken, dass alle Kommunen in die Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung zur Liquiditätssicherung und zum Haushaltsausgleich nachzukommen. Dies würde auch die gegenwärtig geführte Debatte über die Zugangs- und Verteilungskriterien entschärfen“, so Articus, Klein und Schneider weiter.
Die Notwendigkeit weiterer Stufen erkenne das Land zwar im Grundsatz an. Es sei jedoch nicht akzeptabel, dass diese Ausweitung der Hilfen — bis zu einer Höhe von 310 Millionen Euro jährlich — allein aus kommunalen Mitteln finanziert werden solle. „Es ist nicht hinnehmbar, dass fehlende Finanzmittel des Bundes und des Landes im Wege der interkommunalen Solidarität aufgebracht werden sollen. Eine Abundanzumlage unter den derzeitigen Konditionen lehnen wir strikt ab“, betonten die Vertreter der Spitzenverbände.
Generell stehe das Land in der Pflicht, eine aufgabengerechte Finanzausstattung seiner Kommunen zu gewährleisten. „Die Städte, Kreise und Gemeinden sind nicht Ausfallbürge für fehlende Bundesmittel und fehlende Landesmittel“, machten Articus, Klein und Schneider deutlich.
Um mit Konsolidierungshilfen nachhaltig Ziele zu erreichen, sei zudem eine objektive und effektive Kommunalaufsicht erforderlich, welche die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Einzufordern seien aber zugleich strenge wie realistische Rahmenbedingungen für die Kommunen, die Hilfe empfangen. Hier sehen die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände noch Nachbesserungsbedarf: „In einem ersten Schritt gilt es, den weiteren Aufwuchs der Kassenkredite zu stoppen. Dies sollte das zwingende Zwischenziel nach fünf Jahren sein.“ Im Übrigen müssten alle Städte, Kreise, Gemeinden und Landschaftsverbände unter Begleitung des Landes weitere tiefgreifende und nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen.
Az.: IV