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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 689/2008 vom 31.10.2008
Pressemitteilung: Kommunalen Finanzausgleich besser ausstatten
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die NRW-Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich kritisch überprüft. Dies machte der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, 1. Vizepräsident des kommunalen Spitzenverbandes, heute in Soest vor dem Präsidium deutlich. Das Gremium diskutierte intensiv die Reform des kommunalen Finanzausgleichs und das hierzu vom Land vorgelegte Gutachten des ifo-Instituts. „Es ist sinnvoll und nötig, Grundlagen und Ausgestaltung dieses komplizierten Rechenwerks zu hinterfragen, um den kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen für die kommenden Jahre zukunftsfest zu machen“, erklärte Ruthemeyer. „Der Städte- und Gemeindebund NRW steht jederzeit für eine enge Zusammenarbeit mit dem Land zur Verfügung, um Verbesserungen beim kommunalen Finanzausgleich zu erreichen“, betonte Ruthemeyer.
Dabei müsse vor allem der vertikale Finanzausgleich verbessert, also die insgesamt den Kommunen zur Verfügung stehende Finanzmasse aufgestockt werden. „Derzeit ist der Finanzausgleich insgesamt nicht ausreichend dotiert“, legte Ruthemeyer dar. Dies zeige die trotz gestiegener Steuereinnahmen weiterhin prekäre Finanzsituation vieler NRW-Kommunen. Folge der seit Jahren wachsenden Ausgabenverpflichtungen sei ein immer höherer Schuldenberg bei vielen Städten und Gemeinden. Allein die Kassenkredite - sozusagen die Überziehungskredite der Kommunen - sind in den zurückliegenden Jahren auf einen neuen Rekordwert von 13,7 Mrd. Euro gestiegen.
Städte und Gemeinden in NRW seien von den hohen Kassenkreditständen in besonderer Weise betroffen. Sie müssten nahezu die Hälfte der bundesweit anfallenden Kassenkredite bedienen. „Auch die große Anzahl der Nothaushaltskommunen, die trotz jahrelanger Sparbemühungen nicht in der Lage sind, auf absehbare Zeit ihren Haushalt auszugleichen, ist ein deutliches Indiz für die kommunale Unterfinanzierung“, führte Ruthemeyer aus.
Des Weiteren bedürfe der horizontale Finanzausgleich - die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmasse auf die einzelnen Kommunen - einer Reform. „Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist es nicht akzeptabel, dass die Einwohner einer Gemeinde mit steigender Gemeindegröße im Finanzausgleich stärker gewichtet werden“, erklärte Ruthemeyer. Eine solche progressive Berücksichtigung der Einwohnerzahl bilde den Aufgabenbestand der Gemeinden nicht zutreffend ab. Zudem dürften bei steigender Einwohnerzahl die Kosten der Kernverwaltung pro Kopf unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar günstiger werden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich daher in den weiteren Beratungen für eine gleiche Gewichtung aller Einwohner im Finanzausgleich ein. Schließlich fordern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Berücksichtigung der Gemeindefläche bei der Verteilung der Finanzmasse. „Es gibt zahlreiche Aufgabenfelder, die im ländlichen Raum aufgrund geringer Einwohnerdichte und großräumiger Flächen im Verhältnis zu den Ballungsräumen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen“, sagte Ruthemeyer. Etliche Bundesländer arbeiteten im Finanzausgleich mit einem Flächenansatz. Hier gelte es, auch in NRW eine ähnliche Regelung einzuführen, um einen sachgerechten Finanzausgleich in der kommunalen Familie zu gewährleisten.
Az.: IV