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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 379/2005 vom 20.04.2005
Pressemitteilung: Mautausweichverkehr effektiv verhindern
Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen hat absoluten Vorrang vor ungeregeltem Mautausweich- und Suchverkehr, erklärte heute der Vorsitzende des StGB NRW-Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr Hans-Gerd Rötters, 1. Beigeordneter der Stadt Moers, auf der Sitzung des Ausschusses in Neukirchen-Vluyn. Das oberste Verkehrs-Gremium des kommunalen Spitzenverbandes begrüße unter verkehrspolitischen Aspekten die Einführung der Lkw-Maut. Diese dürfe jedoch nicht zu Belästigungen oder gar Gesundheitsgefahren gerade in den Ortsdurchfahrten führen, machte Rötters deutlich.
Es sei richtig, dass Bund und Länder mit Unterstützung der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit intensiv und flächendeckend den mautbedingten Ausweichverkehr erfassten. Parallel dazu müssen aber die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um bei festgestelltem Ausweichverkehr unverzüglich reagieren zu können, forderte Rötters. Nach derzeitigen Erkenntnissen sei auf verschiedenen Straßen starker Mautausweichverkehr zu verzeichnen. Doch sowohl die Strecken als auch die Anzahl der Fahrzeuge variierten enorm. Das Speditionsgewerbe sammelt offensichtlich noch seine Erfahrungen, schloss Rötters. Daher könne es noch einige Zeit dauern, bis konkrete Maßnahmen zum Erfolg führten.
Der Städte- und Gemeindebund NRW erwarte von der Bundesregierung in erster Linie, dass sie die Lkw-Maut auf belastete Abschnitte von Bundesstraßen ausweitet. Sinnvoll sei zudem eine baldige Differenzierung der Maut je nach Ausstattung der Lkw mit Rußfiltern und anderer Technik zur Unterbindung von Feinstaub-Emission.
Zur Vermeidung von Ausweichverkehr auf Straßen niederer Kategorie sei zudem eine regionale Abstimmung nötig, um die Belastungssituation festzustellen und für aufkommende Konfliktlagen rasch Lösungen zu finden. Maut-Systeme außerhalb von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu installieren, erscheine theoretisch wünschenswert, räumte Rötters ein. Doch angesichts schwieriger Abgrenzungsfragen dürfte dies kaum rechtsicher zu realisieren sein: Im Vordergrund stehen deshalb im kommunalen Bereich vor allem verkehrslenkende und verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden, die seitens des Landes mit flexibler Genehmigungspraxis unterstützt werden müssen.
Az.: III