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StGB NRW-Mitteilung 641/2002 vom 05.11.2002

Pressemitteilung: Mitentscheidung statt Mitsprache

Vertreter der NRW-Kommunen sprechen sich für Konsultationsrecht und striktes Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung aus

Die desolate Finanzlage der NRW-Kommunen hat eklatante Schwächen im Gesetzgebungsverfahren und im Verfassungsaufbau des Landes sichtbar gemacht. "Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden haben ein neues Wappentier - den Pleitegeier", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, , heute auf dem Gemeindekongress in Münster. Seit vielen Jahren würden nordrhein-westfälischen Kommunen durch Bundes- und Landesrecht Aufgaben übertragen, ohne dass ein angemessener Kostenausgleich erfolge. Bekannteste Beispiele seien der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, machte Leifert deutlich.

Aus diesem Grund fordere der Städte- und Gemeindebund NRW die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung. "Wer bestellt, bezahlt", erläuterte Leifert den Grundgedanken dieses Prinzips. Nur so sei sicherzustellen, dass das Land bei politischen Entscheidungen die Folgekosten berücksichtige und diese in die politische Abwägung einbeziehe.

Gleichzeitig müsse die Position der kommunalen Spitzenverbände bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen verbessert werden. "Die bestehenden Anhörungsrechte reichen nicht aus, um der Stimme der kommunalen Selbstverwaltung im Gesetzgebungsverfahren ausreichend Gehör zu verschaffen", rügte Leifert.

Deshalb fordere der Städte- und Gemeindebund NRW, das NRW-Verfassungsrecht um einen Konsultationsmechanismus nach österreichischem Vorbild zu erweitern. Danach dürfte das Land ein die Kommunen belastendes Gesetz nur dann beschließen, wenn die betroffenen Städte und Gemeinden zustimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, müssten die Kosten von der Ebene getragen werden, die das Gesetz veranlasst hat. Auf diese Weise würde kein Gesetz mehr ohne klare Kostenregelung in Kraft treten.

Az.: G/2

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