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StGB NRW-Mitteilung 413/2016 vom 10.06.2016
Pressemitteilung: Moderate Sperrklausel für Räte in NRW
Städte und Gemeinden begrüßen die Einführung einer moderaten Sperrklausel für die Kommunalwahlen NRW durch den NRW-Landtag. Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land NRW und wahlrechtlicher Vorschriften eingebracht. Ziel ist, für Kommunalwahlen eine Sperrklausel von 2,5 Prozent der Stimmen einzurichten. "Ein solches Quorum ist nötig für die Funktionsfähigkeit unserer Räte in den Städten und Gemeinden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Seit dem Wegfall der 5-Prozent-Sperrklausel im Jahre 1999 haben in den NRW-Räten immer mehr Einzelkandidat/innen und politische Kleingruppen Einzug gehalten. "Dies macht die Organisation von Mehrheiten für politisch wichtige Beschlüsse in den Kommunen vielfach unmöglich", legte Schneider dar. Außerdem führe die Vielzahl an Fraktionen und Gruppierungen in den Räten dazu, dass die Sitzungen immer länger dauerten. Dies überfordere viele Ratsmitglieder, die dieses Ehrenamt neben dem Beruf ausüben. Zudem schade ein von Geschäftsordnungsanträgen und Profilierungsreden geprägter Sitzungsverlauf dem Ansehen der Ratsarbeit insgesamt.
"Wir müssen unsere Räte wieder arbeitsfähig machen", machte Schneider deutlich. Angesichts der Komplexität der Themen in der Kommunalpolitik und der chronischen Finanznot der Kommunen drohe die Gefahr, dass immer weniger Menschen diese Aufgabe übernehmen. Daher müsse die Politik alles daran setzen, die Arbeit der kommunalen Vertreter/innen zu erleichtern - nicht zuletzt durch klare politische Strukturen in den Räten. Eine moderate Sperrklausel von 2,5 Prozent - so Schneider - sei mit dem demokratischen Grundgedanken vereinbar, dass in den Räten sämtliche politischen Strömungen ihrer zahlenmäßigen Stärke nach vertreten sind.
Az.: 13.2.4