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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 649/2002 vom 05.11.2002
Pressemitteilung: Notprogramm zur Rettung der Kommunen
Auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW in Münster haben sich das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes sowie die mehr als 1.300 Delegierten aus den StGB NRW-Mitgliedstädten eingehend mit der desolaten Finanzlage in den NRW-Kommunen befasst. Aus der Einsicht heraus, dass nur ein Bündel von Sofortmaßnahmen den Kollaps des kommunalen Finanzsystems verhindern könnte, wurde einmütig das folgende "Notprogramm zur Rettung der Kommunen" beschlossen:
Die Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise seit Gründung der Bundesrepublik. Immer dramatischere Einbrüche bei den Steuereinnahmen, gleichzeitig explodierende Ausgaben insbesondere im Sozial- und Jugendbereich, eine rasante Talfahrt bei den Investitionen sowie beängstigende Haushaltsdefizite prägen das Bild. Nach langjährigen Sparbemühungen sind sämtliche Einsparpotenziale aufgebraucht und der Handlungsspielraum ist bei Null angelangt. Die Kommunen stehen vor dem Bankrott und sind kaum mehr in der Lage, ihre Pflichtaufgaben zur erfüllen. Die dennoch anhaltenden Aufgaben- und Kostenverlagerungen von Bund und Land auf die kommunale Ebene müssen gestoppt werden. Ferner ist im Rahmen eines sofortigen Umsteuerns das nachfolgende Notprogramm unverzüglich umzusetzen. Ansonsten wird aus dem Finanznotstand der Gemeinden eine Existenzkrise unseres Gemeinwesens.
- Angesichts des Absturzes der Gewerbesteuer sind der Anteil von Bund und Ländern (Gewerbesteuerumlage) von 30 auf 20 Prozent zu senken, die Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen rückgängig zu machen sowie die Möglichkeit von Unternehmen, Gewinne mit Verlusten zu verrechnen (gewerbesteuerliche Organschaft), abzuschaffen.
- Die landesseitig den Kommunen auferlegte Mitfinanzierung in den Bereichen Krankenhausinvestitionen und Unterhaltsvorschussgesetz ist zu beenden.
- Die den Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen entstehenden Kosten sind diesen vom Land ohne Rückgriff auf das Gemeindefinanzierungsgesetz voll zu erstatten.
- Zur Stärkung unserer Schulen ist die Schulpauschale aus Landesmitteln spürbar zu erhöhen.
- Zum weiteren Schutz gegen Kostenverlagerungen muss im Grundgesetz und in der Landesverfassung das strikte Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, bezahlt") verankert werden. Gleichzeitig ist den Kommunen ein Vetorecht gegen kostenträchtige Gesetze und Verordnungen einzuräumen.
- Die den Kommunen übertragenen Aufgaben müssen in Umfang und Ausgestaltung den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Die Mitfinanzierung staatlicher Aufgaben ist zu beenden.
- Zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft und damit zur Ankurbelung von Konjunktur und Arbeitsmarkt sind Investitionshilfen des Bundes aus seinen UMTS-Erlösen unerlässlich. Dies wäre ein Ausgleich für die Steuerverluste, die den Kommunen infolge der Abschreibung der Kaufsumme entstehen.
Parallel zu diesem Notprogramm sind die Arbeiten zur Reform der Gemeindefinanzen zügig fortzusetzen. Wesentliche kommunale Ziele sind die Modernisierung der Gewerbesteuer, die Entlastung der Sozialhaushalte von gesamtstaatlichen Risiken (Behindertenhilfe, Pflegekosten) sowie die Reform der Sozialhilfe.
Az.: G/2