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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 204/2001 vom 05.04.2001
Pressemitteilung: Reform der Gemeindeprüfung tut not
Die Prüfung der Gemeindefinanzen soll endlich auch in Nordrhein-Westfalen auf eine zentrale kommunale Gemeindeprüfungsanstalt verlagert werden. Dies erklärte heute in Moers der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert , vor dem Präsidium des Verbandes. Nur so werde der Weg frei für wichtige Verbesserungen und erhebliche Synergie-Effekte.
Fachleute sind sich einig, dass die bisherige Praxis Prüfung durch die Kreisverwaltung oder die Bezirksregierung mit zahlreichen Mängeln behaftet ist. Hier die wesentlichen Kritikpunkte:
- Fehlen einer praxisgerechten Funktionsbestimmung: Beratung in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen, obwohl in der Praxis erwünscht und dringend notwendig. Hier braucht es eine gesetzliche Klarstellung, die den Erfordernissen der Praxis gerecht wird.
- Fehlen einheitlicher Prüfungsstrategien, was Inhalte, Intensität und Zeiträume der Prüfung angeht.
- Defizite bei Information und Kommunikation: Ein Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeindeprüfungsämtern findet kaum statt weder auf Bezirksebene noch auf der Ebene der Landräte.
Diese Funktionsdefizite lassen sich sämtlich auf die dezentrale Struktur und damit die Zersplitterung der überörtlichen Gemeindeprüfung zurückführen. Ein Gutachen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA von Anfang 2001 bestätigt diese Analyse. Alle Versuche der Optimierungen im bestehenden System seien gescheitert, heißt es darin. Daher sei es nicht verwunderlich - so Leifert -, wenn die überörtliche Gemeindeprüfung in vielen Städten und Gemeinden im Bewusstsein ihrer geringen Wirksamkeit zwar toleriert werde, wesentliche Anstöße von ihr aber nicht erwartet würden. Daher trage sie auch nicht zu Einsparungen in den kommunalen Haushalten bei.
"Wir streben eine grundlegende Neuorientierung in NRW an", machte Leifert deutlich. Eine effektive Gemeindeprüfung sei nur in einer anderen, zentralen Organisation zu garantieren. Leifert mahnte die NRW-Landesregierung, auf die Experten im Innen- und Finanzministerium zu hören und an den Beschlüssen des Kabinetts festzuhalten: "Die Kommunen benötigen eine rasche Entscheidung zugunsten einer zentralen kommunalen Gemeindeprüfungsanstalt. Die jahrelange Diskussion muss endlich zum Abschluss gebracht werden."
Die Reform sollte folgende Eckpunkte berücksichtigen:
- Zusammenfassung der überörtlichen Prüfung in einer landesweit zuständigen Gemeindeprüfungsanstalt, die im Wesentlichen kommunal bestimmt wird
- Freiheit von staatlichen Vorgaben
- Neubestimmung der Funktion der überörtlichen Gemeindeprüfung: Die Beratung in Wirtschaftlichkeits- und Organisationsfragen (auf Antrag)soll gleichberechtigt neben der traditionellen Rechtmäßigkeits- und Ordnungsprüfung stehen. Letztere soll sich dabei - um Doppelarbeit zu vermeiden - auf Systemprüfung und Überwachungsprüfung (subsidiäre Funktionen) beschränken.
- Angemessene finanzielle Beteiligung des Landes
Dies bedeutet keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Vielmehr soll die Gemeindeprüfung aus dem staatlichen Bereich herausgelöst und einer kommunal kontrollierten eigenständigen Anstalt zugewiesen werden. Die Gemeindeprüfung soll nicht mehr Instrument staatlicher Aufsicht, sondern Dienstleistungs- und Beratungsangebot einer kommunalen Einrichtung sein.
Mehr Bürokratie oder höhere Kosten wären mit dieser Reform nicht verbunden. An die Stelle von 31 Gemeindeprüfungsämtern der Kreise und 5 Gemeindeprüfungsämtern der Bezirksregierungen würde eine einzige Gemeindeprüfungsanstalt treten. Eine "Ortsferne" der Gemeindeprüfungsanstalt wäre ebenfalls nicht zu befürchten. Wie in Bayern und Baden-Württemberg ist ein dezentrales Arbeiten möglich. Die Prüfung der Kommunen würde durch regional zuständige Prüfungsteams vor Ort erfolgen.
Az.: G/2