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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 125/2010 vom 08.03.2010
Pressemitteilung: Spielraum für die kommunale Wirtschaft
Kommunalwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen brauchen mehr Freiraum, um sich in deregulierten Märkten behaupten zu können. Dies hat der Städte- und Gemeindebund NRW heute in Düsseldorf anlässlich einer Anhörung im NRW-Landtag gefordert. „Das geltende Gemeindewirtschaftsrecht unterwirft die kommunalen Unternehmen in NRW dem bundesweit strengsten Rechtsrahmen“, machte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider deutlich. Dies habe vor allem in der Energieversorgung erheblich negative Auswirkungen: „Den kommunalen Stadtwerken werden durch die rechtlichen Bindungen des § 107 der NRW-Gemeindeordnung Fesseln angelegt, die sie im Wettbewerb mit privaten Konkurrenten entscheidend benachteiligen.“
Das enge Korsett des nordrhein-westfälischen Rechts bedrohe nicht nur die Zukunft der Stadtwerke, sondern verhindere auch die von allen Experten gewünschte Intensivierung des Wettbewerbs im Energiemarkt. Dann aber könne die Konzentration im Energiesektor auf wenige große Anbieter - die so genannte Oligopolisierung - nicht aufgebrochen werden. So hat beispielsweise die Monopolkommission des Bundes gefordert, institutionelle und strukturelle Barrieren gegenüber dem Markteintritt zu beseitigen, um mehr Wettbewerb zu schaffen.
Insbesondere das Örtlichkeitsprinzip stelle eine solche Barriere dar, die abgebaut werden müsse, legte Schneider dar. Bisher können kommunalwirtschaftliche Unternehmen ihre Leistungen nur in der Stadt oder Gemeinde anbieten, von der sie getragen werden. „Wenn die Stadtwerke auch in Zukunft bestehen sollen, muss das Land NRW rasch einen neuen Ordnungsrahmen schaffen, der für gleichwertige Wettbewerbsbedingungen sorgt und den Stadtwerken eine faire Chance auf freie Märkte sichert“, forderte Schneider. Das derzeit in der Diskussion stehende Gutachten, welches der Jurist Prof. Dr. Martin Burgi im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums verfasst hat, biete dafür eine gute Grundlage.
Az.: IV