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StGB NRW-Mitteilung 479/2005 vom 02.06.2005
Pressemitteilung: Startsignal geben für effektive Verwaltung
Eine konsequente Fortführung des Reformprozesses in der öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens erwarten die Städte und Gemeinden von der neuen Landesregierung. Den Worten müssen endlich Taten folgen, richtete Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, einen Appell an den voraussichtlichen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Rüttgers.
Nach zwei halbherzigen Anläufen zur Verwaltungsstrukturreform müsse nun in dieser Legislaturperiode der Durchbruch geschafft werden. Beim Umbau der Verwaltung sollte sich die neue Landesregierung jedoch von ökonomischen und sachbezogenen Kriterien und nicht von Forderungen einzelner Interessengruppen leiten lassen. Allgemeine Richtschnur muss sein ´Soviel Verwaltung wie nötig - soviel Selbstverantwortung wie möglich´, betonte Schneider. Weit mehr als bisher könne auf die unterste - sprich: die kommunale - Ebene verlagert werden, um Bürgernähe und Selbstverwaltung zu stärken. Inhaltlich verwandte Aufgaben sollten in einer Behörde zusammengefasst und der Wildwuchs staatlicher Sonderbehörden sollte radikal zurückgeschnitten werden.
Auch für das Zusammenspiel von Verwaltung und Politik brauche es neue Spielregeln. So habe sich in der Praxis das Recht des Rates, dem Bürgermeister zustehende Entscheidungen an sich zu ziehen (Rückholrecht), als kontraproduktiv erwiesen. Was die Verwaltung eigenständig regeln könne (Geschäfte der laufenden Verwaltung), müsse klarer gegenüber den Rats-Kompetenzen abgegrenzt werden. Ebenso bräuchten die - mittlerweile direkt gewählten - Verwaltungschefs mehr Freiheit in Personalentscheidungen, auch in Bezug auf die Tätigkeitsbereiche ihrer Beigeordneten. Dass die Wahlzeit der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von der Rats-Wahlperiode entkoppelt und auf sieben oder acht Jahre ausgedehnt werden sollte, darin sind sich Praktiker und Verwaltungsexperten längst einig, machte Schneider deutlich.
Gleichzeitig müsse auch das gesamte öffentliche Dienstrecht auf eine neue Grundlage gestellt werden. Künftig muss es möglich sein, Leistung stärker zu honorieren, forderte Schneider. Dies würde den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Folgerichtig müssten auch sämtliche Vorschriften entfallen, wieviele Planstellen mit höherer Besoldung eine Kommune maximal vorhalten darf. Im Rahmen eines neuen öffentlichen Dienstrechts müsse es Kommunen auch möglich sein, neue Wege auszuprobieren, ohne gleich von der Kommunalaufsicht in die Schranken gewiesen zu werden.
Az.: I