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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 192/2013 vom 27.02.2013
Pressemitteilung: Trinkwasser ist keine Handelsware
Kommunale Wasserversorgung ist dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen herauszunehmen. Dies fordert der Städte- und Gemeindebund NRW im Namen seiner 359 Mitgliedskommunen. "Wasser ist keine Handelsware, sondern Lebensmittel Nr. 1, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein muss und deshalb in die Hände der Städte und Gemeinden gehört", erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf.
Anlass ist ein fraktionsübergreifender Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten im NRW-Landtag (LT-Drucksache 16/2197), der genau diese Forderung erhob. "Nur dadurch ist sicherzustellen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern Wasser bezahlbar und in guter Qualität zur Verfügung gestellt werden kann", so Schneider. Hinzu komme, dass nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa 82 Prozent der Bürger/innen neue EU-Regeln für die Organisation der Wasserversorgung in den Städten und Gemeinden ablehnten.
Eine Privatisierung des Wassersektors durch die Europäische Union, welche die Wasserversorgung zukünftig allein den Regeln des Marktes unterwerfen würde, liege nicht im Interesse des Allgemeinwohls, machte Schneider deutlich: "Nur die öffentliche Wasserversorgung in der Hand der Städte und Gemeinden gewährleistet auch in Zukunft eine nachhaltige Qualität".
Die Gestaltungshoheit und Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden zur Vergabe und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge dürften deshalb nicht durch europäische Wettbewerbsregelungen unangemessen eingeschränkt werden, so Schneider. Auch die jüngst von EU-Binnenmarkt-Kommissar Michael Barnier vorgeschlagene Beschränkung des Anwendungsbereichs bei Wasserkonzessionen räume die Gefahr für die kommunale Trinkwasserversorgung nicht aus.
"Es besteht weiterhin die Möglichkeit einer schrittweisen Privatisierung des Wassersektors", warnte Schneider. Dies könne allein durch die komplette Ausnahme des Wassersektors von der Ausschreibungspflicht ausgeschlossen werden. Daher fordere der Städte- und Gemeindebund NRW die NRW-Landesregierung im Gleichklang mit dem Landtag auf, sich weiterhin bei der Bundesregierung und auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass es im Rahmen der EU-Konzessionsrichtlinie zu keinerlei Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Europäischen Union kommt.
Az.: IV