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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 299/2013 vom 24.04.2013
Pressemitteilung: U3-Ausbau nach dem 01.08.2013 weiterführen
Vor Ort unternehmen die Jugendämter gemeinsam mit den Trägern der Tageseinrichtungen erhebliche Anstrengungen, um zum 01.08.2013 möglichst vielen Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. "Gleichwohl ist der Ausbau mit dem Stichtag 01.08. nicht abgeschlossen ", betonte der Vorsitzende des StGB NRW-Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, Bürgermeister Gerhard Schemmel aus Leopoldshöhe, anlässlich der 100. Sitzung des Ausschusses in Düsseldorf.
Der Stichtag markiere lediglich ein Etappenziel der Kommunen und der Träger beim U3-Ausbau. Daher müssten Bund und Land ihr Engagement im Bereich des U3-Ausbaus fortsetzen. Notwendig sei insbesondere ein neuer Krippengipfel auf Bundesebene, auf dessen Grundlage sich der Bund weiterhin an den Kosten des Ausbaus zu beteiligen hätte.
In der Jubiläumssitzung diskutierten die Ausschussmitglieder mit Bernd Neuendorf, Staatssekretär im NRW-Jugendministerium, über die jugendpolitischen Vorhaben der NRW-Landesregierung. Dabei zeigte sich, dass der U3-Ausbau nach wie vor zentrales Thema im Bereich Jugendhilfe ist. Die Ausschussmitglieder diskutierten ferner über Steuerung in der Jugendhilfe, die Reform des Kinderbildungsgesetzes sowie über das Handlungskonzept gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Zudem wurde der aktuelle Sachstand zur Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Pflegegesetzes erörtert. Dabei unterstützte der Ausschuss den Ansatz, im Bereich Pflege Kreisaufgaben mit den Kompetenzen der kreisangehörigen Kommunen zu vernetzen. Unabhängig von der Finanzierung von Pflegeleistungen aus der Sozialhilfe könnten hierfür die Kompetenzen der kreisangehörigen Kommunen genutzt werden. Diese liegen insbesondere in der trägerunabhängigen Pflegeberatung sowie in der Kenntnis lokaler Gegebenheiten und der Angebotsstruktur im unmittelbaren Wohnumfeld. Ziel wäre es, neue Unterstützungsformen als Alternative zu bloßer Unterbringung zu entwickeln und somit ambulanten Leistungen den Vorrang zu geben.
Az.: III