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StGB NRW-Mitteilung 631/2006 vom 18.09.2006
Pressemitteilung: Verwaltungsstrukturreform Prüfstein für Konnexität
Der Verteilungsschlüssel für die Bundeszuschüsse zu den Unterkunftskosten Langzeit-Arbeitsloser muss aus Sicht der NRW-Kommunen dringend reformiert werden. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Kamp-Lintfort vor der Arbeitsgemeinschaft des kommunalen Spitzenverbandes für den Regierungsbezirk Düsseldorf deutlich gemacht: Unsere Städte und Gemeinden werden derzeit durch Hartz IV mit 80 Millionen Euro jährlich belastet statt wie versprochen mit 500 Millionen Euro entlastet.
Das derzeitige System, bei dem der Bund 29,1 Prozent der Unterkunftskosten übernimmt und das Geld nach einem festen Schlüssel an die Länder weiterleitet, werde der regional unterschiedlichen Entwicklung nicht gerecht. Einen Nutzen - so Schneider - hätten lediglich die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie das Land Hessen.
Ein Hoffnungsschimmer liege in dem zweistufigen Verfahren, auf das sich die Länder-Fachminister unlängst geeinigt hatten. So sollen zunächst sämtliche Belastungen aus Hartz IV ausgeglichen und in einem zweiten Schritt der zugesagte Entlastungsbetrag von 2,5 Milliarden Euro jährlich auf die Länder und Kommunen verteilt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und den erforderlichen Betrag von 5,7 Milliarden Euro tatsächlich in den Haushalt einstellt, forderte Schneider.
Große Hoffnungen, was die Entlastung von Kosten angehe, setzten die NRW-Kommunen auch in die Vewaltungsstrukturreform. Nur durch den Abbau von Aufgaben auf allen Ebenen und eine Beschränkung auf den Kernbereich haben wir eine Chance, unsere Haushalte in den Griff zu bekommen, betonte Schneider. Die Städte und Gemeinden seien bereit, verbleibende Aufgaben zu übernehmen, wenn fachliche Gründe dafür sprächen und sie bei den Kommunen billiger erledigt werden könnten.
Bei jeder Kommunalisierung von Aufgaben muss aber das Prinzip der strikten Konnexität eingehalten werden, mahnte Schneider. Für die beiden intensiv diskutierten Bereiche Umwelt und Versorgungsverwaltung gebe es noch keine Berechnungen, was eine Verlagerung auf eine andere Verwaltungsebene mehr kosten oder einsparen würde. Wir setzen auf die Zusage von NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, keinen Gesetzentwurf einzubringen, der nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist, erklärte Schneider.
Bezüglich der Gemeindeordnung richtete Schneider einen Appell an die Landesregierung, ihre im Koalitionsvertrag 2005 festgelegte Position umzusetzen. So sollte die Wahl der Bürgermeister und Landräte von der Ratswahl abgekoppelt und die Wahlperiode für diese Ämter von fünf auf acht Jahre verlängert werden. Erst damit wäre der Übergang zum hauptamtlichen Verwaltungschef, den wir 1999 begonnen haben, wirklich vollzogen, führte Schneider aus. Der Nachteil, dass zwischen zwei Ratswahlen eine weitere Wahl organisiert werden müsste, wiege nicht so schwer wie der Vorteil einer längeren Amtszeit mit größeren Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf die Kindergartenfinanzierung eingehend lobte Schneider die Bereitschaft der NRW-Landesregierung, für die zahlreichen neuen Aufgaben mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Dies solle dann geschehen, wenn die Einsparungen aus den sinkenden Kinderzahlen - die so genannten Demografiegewinne - nicht ausreichten. Neue Aufgaben stellten sich vor allem mit der Sprachförderung im Vorschulalter, mit der Schaffung von Krippenplätzen für unter Dreijährige sowie mit dem Ausbau von Kindergärten zu Familienzentren.
Für all dies müsse die Finanzierung der Kindergärten auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Kommunen favorisierten hier eine Gruppenpauschale, während das Land eine Pauschale für jeden einzelnen Betreuungsplatz vorzieht. Ich bin zuversichtlich, dass wir zwischen den konkurrierenden Modellen einen Kompromiss finden werden, erklärte Schneider.
Az.: HGF