Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 111/2011 vom 17.02.2011

Programmänderungen und neues Förderprodukt der KfW

Die KfW hat über eine Verbesserung der Fördermöglichkeiten im Programm „Energieeffizient Sanieren — Kommunen“ (Programm-Nr. 218) ab 01.04.2011 sowie ein neues KfW-Förderangebot für Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung „KfW-Investitionskredit Kommunen Premium — Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ (Programm-Nr. 215) ab 01.04.2011 informiert. Durch die Förderung von Investitionen in die Einsparung von Energiekosten wird nicht zuletzt auch der Entlastung der kommunalen Haushalte vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Kommunen Rechnung getragen.

1. Verbesserung der Fördermöglichkeiten im Programm „Energieeffizient Sanieren — Kommunen“ (Programm-Nr. 218) ab 01.04.2011

In diesem aus Bundesmitteln besonders zinsverbilligten Programm wird eine deutliche Ausweitung des Förderangebots vorgenommen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der technischen Mindestanforderungen an die aktuelle Entwicklung. Im Einzelnen kommt es zu folgenden Änderungen:

  • Die bisher bestehende Beschränkung auf Gebäude der Bildungsinfrastruktur wird aufgehoben. Künftig kann die energetische Sanierung aller Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur gefördert werden. Damit bietet dieses Programm jetzt auch günstige Finanzierungsmöglichkeiten zum Beispiel für die energetische Sanierung von Rathäusern, städtischen Kultureinrichtungen, Gemeindezentren und anderen kommunalen Gebäuden.
  • Neben den bisher bestehenden Fördermöglichkeiten für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 wird es künftig eine weitere, anspruchsvollere Förderstufe geben. Sofern nach einer Komplettsanierung 85 % des in der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) genannten Höchstwertes für den Jahresprimärenergiebedarf (QP) für Neubauten nicht überschritten wird, kann eine Förderung auf Basis der KfW-Effizienzhausstufe 85 erfolgen. Damit erfolgt die Förderung der energetischen Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude künftig in zwei Effizienzhausstufen (KfW-Effizienzhaus 100 und KfW-Effizienzhaus 85).
  • Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 muss der in der EnEV2009 genannte Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) für Neubauten eingehalten werden. Der Transmissionswärmeverlust darf künftig 115 % des errechneten Wertes für ein Referenzgebäude nicht übersteigen.
  • Die unterschiedliche Ausgestaltung des maximalen KfW-Finanzierungsanteils in Abhängigkeit von der Lage des Objektes in einem Fördergebiet (GA-Fördergebiete) wird aufgehoben. Somit beträgt der KfW-Finanzierungsanteil künftig einheitlich bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen.
  • Sofern die genannten Kennwerte bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 aus Gründen des Denkmalschutzes nicht erreichbar sind, kann künftig einer Abweichung im Einzelfall zugestimmt werden. Die Zulässigkeit der Ausnahme wird im Vorfeld der Antragstellung durch einen Sachverständigen der KfW geprüft.
  • Die Förderstufe „Maßnahmepaket“ wird ab 01.04.2011 nicht mehr angeboten. Neben einer Komplettsanierung ist jedoch auch künftig die Förderung von Einzelmaßnahmen möglich.
  • Die Anforderungen bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen werden an die technische Entwicklung angepasst. Bei einzelnen Maßnahmen (zum Beispiel Wärmepumpen) führt dies zu einer moderaten Erhöhung des Anforderungsniveaus.

Eine analoge Verbesserung des Förderangebots wird die KfW auch im Programm „Sozial Investieren — Energetische Gebäudesanierung“ (Programm-Nr. 157) umsetzen. Damit stehen künftig auch für alle gemeinnützigen Organisationsformen (einschließlich Kirchen) umfangreichere Finanzierungsmöglichkeiten bei der energetischen Gebäudesanierung im sozialen Bereich zur Verfügung.

2. Neues KfW-Förderangebot für Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung: „KfW-Investitionskredit Kommunen Premium — Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ (Programm-Nr. 215) ab 01.04.2011

Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung werden bereits bisher in den Förderprogrammen der KfW Kommunalbank finanziert. Wegen der klimapolitischen Bedeutung des Themas hat sich die KfW entschlossen, für diesen Verwendungszweck ein eigenständiges Förderangebot mit besonders günstigen Förderbedingungen zu schaffen.

Durch die Bereitstellung von Mitteln der KfW wird diese dabei besonders günstige Zinskonditionen zu Verfügung stellen können. Die wichtigsten Eckpunkte des Programms sind:

  • Der Antragstellerkreis umfasst kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände. Er ist damit identisch mit dem Basisprogramm „Investitionskredit Kommunen“ (Programm-Nr. 208).
  • Gefördert wird der Ersatz, die Nachrüstung sowie der Neubau bzw. die Neuinstallation von Straßenbeleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können jedoch auch Maßnahmen zur Beleuchtung von Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen, Parkhäusern und Tiefgaragen sowie der Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen und zur Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge finanziert werden.
  • Der KfW-Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der Investitionskosten (einschließlich damit in Verbindung stehender Kosten für Planung, Bestandsanalyse und Konzepterstellung). Es gibt Höchstbeträge für die verschiedenen Verwendungszwecke.
  • Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahren, dabei sind 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der günstige Programmzins wird für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Entsprechend der Kapitalmarktentwicklung erfolgt eine tägliche Anpassung des Programmzinses. Die tagaktuellen Konditionen werden im Internet auf der Homepage der KfW veröffentlicht.

Ein analoges Förderangebot wird die KfW auch für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund und private Unternehmen im Rahmen von ÖPP-Modellen zur Verfügung stellen. Für diese Zielgruppe steht ab 01.04.2011 das KfW-Programm „Kommunal Investieren Premium — Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ (Programm-Nr. 216) zur Verfügung. Die aktuellen Programm-Merkblätter und Formulare können in Kürze von der Homepage der KfW (www.kfw.de) oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW (Servicenummer: 01801 / 2411113 *); E-Mail: bestellservice@kfw.de) bezogen werden.

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des KfW-Infocenters. Diese sind montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

- Kommunale und soziale Infrastruktur: Telefon-Nr. 030 / 202645555
- Unternehmensfinanzierung: Servicenummer 01801 / 241124 *)
- Wohnwirtschaft: Servicenummer 01801 / 335577 *)

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de) und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.

*) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

Az.: IV/1 912-05

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