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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 47/1997 vom 20.01.1997
Reform des Energiewirtschaftsrechts
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19.12.1996 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (806/96) in erster Lesung abgelehnt. Die uns soeben zur Verfügung gestellte Presseerklärung des Bundesrates hat folgenden Wortlaut:
"Energierechtsnovelle stößt auf Bedenken -
Bundesrat kritisiert Zeitpunkt und Inhalt des Regierungsentwurfs zum Energiewirtschaftsrecht
Der Bundesrat sieht seine verfassungsrechtlich verbürgten Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts in unzulässiger Weise verkürzt. Hierauf hat der Bundesrat in seiner heute beschlossenen Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts hingewiesen. Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt eingebracht, in dem die Richtlinie der Europäischen Union für den Elektrizitätsbinnenmarkt noch nicht abschließend beraten sei. Bezüglich der Richtlinie für den Gasbinnenmarkt liege noch nicht einmal ein gemeinsamer Standpunkt vor. Schon jetzt stehe deshalb fest, daß der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch an die künftigen gemeinsamen EU-Vorschriften angepaßt werden müsse, ohne daß der Bundesrat hierzu im ersten Beratungsdurchgang Stellung nehmen könne.
Die ordnungspolitische Grundausrichtung des Gesetzentwurfs, Wettbewerb im energiewirtschaftlichen Bereich einzuführen und die Staatsaufsicht auf unverzichtbare Aufgaben zurückzuführen, sei grundsätzlich zu begrüßen. Gleichwohl begegne der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts inhaltlichen Bedenken. So werde etwa das kommunale Selbstverwaltungsrecht nicht respektiert. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts gefährde die kommunalen Finanzen. Das Konzessionsabgabenaufkommen sei durch den Wegfall der Ausschließlichkeit der Wegerechte gefährdet. Die in den letzten Jahren in den neuen Ländern etablierten Versorgungsunternehmen hätten mit sehr hohen Investitionen bei weitgehender Nutzung der ostdeutschen Braunkohle eine moderne, hohen Umweltstandards genügende Energieversorgung aufgebaut. Die mit dem Gesetzentwurf gegebene Gefahr eines erneuten Strukturbruches könne von den neuen Ländern nicht verkraftet werden. Die Bundesregierung müsse deshalb dafür Sorge tragen, daß die Energieversorgung - und hier insbesondere die Braunkohleverstromung - in den neuen Bundesländern ausreichend vor Verdrängungswettbewerb geschützt werde.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren hält der Bundesrat u.a. Regelungen zu folgenden Bereichen für erforderlich:
Zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs seien die Netzzugangsvoraussetzungen möglichst eindeutig zu regeln und dabei auch die Besonderheiten der Gasversorgung zu berücksichtigen. Der Daseinsvorsorgeauftrag der gemeindlichen Gebietsversorgung sei gesetzlich klarzustellen und müsse in dem nach europäischen Recht möglichen Umfang geschützt werden. Für alle größeren Leitungsvorhaben der Energiewirtschaft müsse ein energierechtliches Planfeststellungsverfahren eingeführt werden, das eine sachgerechte Abwägung energiewirtschaftlicher und ökonomischer Belange ermögliche. Regelungen für eine effiziente Preis- und Kartellaufsicht seien erforderlich. Flankierend zum entstehenden Wettbewerb sei eine Anpassung der Bundestarifordnung Strom notwendig, damit Kosten und Preisverschiebungen zu Lasten der Verbraucher rechtlich ausgeschlossen werden könnten."
Az.: V/2-811-00