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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 696/2004 vom 03.09.2004
Reform des Gemeindehaushaltsrechts in den einzelnen Ländern
Die Vorbereitung von Gesetzen zur Einführung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich weit vorangeschritten. Es verfestigt sich sowohl die Tendenz, dass der Übergang in den einzelnen Ländern nicht zeitgleich erfolgen wird, als auch der Umstand, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Gemeindehaushaltsrechts nicht einheitlich vollzogen wird. Allerdings lässt sich bereits jetzt feststellen, dass sich in den meisten Ländern eine Tendenz zur Erprobung bzw. zur Einführung der Doppik abzeichnet. Die Diskussion über das neue Gemeindehaushaltsecht ist in den einzelnen Ländern und den Mitgliedsverbänden des DStGB noch nicht abgeschlossen. Die folgende, der Kommunal-Kassen-Zeitschrift 8/2004, S. 158 ff., entnommene Übersicht (von Rolf Sturme, Stadtkasse Kevelaer) stellt eine gute Orientierungshilfe über den Stand der Reformbemühungen in den einzelnen Ländern dar.
Stand der Reformvorhaben
1. Baden Württemberg:
In-Kraft-Treten des neuen Haushaltsrechts zum 01.01.2006. Übergangsfristen wurden noch nicht definiert. Unbefristetes Optionsmodell Doppik/erweiterte Kameralistik. Unterstützung seitens des Landes im Rahmen von Leitfäden. Es soll der Kontenrahmen II/2 (Ergebnisspaltung Vermögen) vorgegeben werden.
2. Bayern:
Es existiert noch kein Kabinettsbeschluss. Einführung des neuen Haushaltsrechts geplant in 2006. Großzügige Übergangsregelung. Derzeit noch Optionsmodell (Kommunale Spitzenverbände in Bayern noch unentschieden). Unterstützung des Landes durch Leitfäden (insbesondere Vermögensbewertung). Verwendung des Kontenrahmens noch offen.
3. Brandenburg:
Zunächst soll Pilotierung durchgeführt werden, Abschluss 30.06.2007. Einführungszeitpunkt nach Abschluss der Pilotphase; gegebenenfalls 01.01.2008, aufgrund von Experimentierklauseln auch früher möglich. Kein Optionsmodell, sondern Vorgabe Doppik. Unterstützung des Landes für die Pilotkommunen. Kontenrahmen: Favorisiert wird II/2, Vermögensplanung zulässig.
4. Hessen:
In-Kraft-Treten 01.01.2005. Übergangsregelung: Erweiterte Kameralistik bis 01.01.2007; Eröffnungsbilanzen für alle Gemeinden ebenfalls bis 01.01.2007. Optionsmodell noch vorgesehen. Unterstützung des Landes: Erfahrungen und Leitfäden aus den Pilotprojekten. Kontenrahmen Hessischer KVKR.
5. Mecklenburg-Vorpommern:
Noch keine Festlegungen (Problem: Gebietsreform soll noch durchgeführt werden). In-Kraft-Treten 2007 für Haushaltsjahr 2008. Keine weiteren Festlegungen.
6. Niedersachsen:
In-Kraft-Treten der neuen Haushaltsregeln zum 01.01.2005. Ab 2010 für alle Kommunen verpflichtend neues Haushaltsrecht. Kein Optionsmodell; Entscheidung für Doppik. Unterstützung durch das Land: Arbeitsgruppe für Erfassung und Bewertung von Vermögen mit kommunalen Spitzenverbänden; Festlegung fester Abschreibungsmodelle. Kontenrahmen II/2.
7. Nordrhein-Westfalen:
Einführung zum 01.01.2005, Übergangsregelungen 3-4 Jahre. Kein Optionsmodell; nur Doppik. Unterstützung durch das Land mittels Internetpräsentationen bzw. Leitfäden. Kontenrahmen II/1.
8. Rheinland-Pfalz:
In-Kraft-Treten zum 01.01.2007. Ohne Übergangsfrist in Abstimmung mit Spitzenverbänden. Kein Optionsmodell; Spitzenverbände für Kommunale Doppik. Unterstützung des Landes mittels Leitfäden sowie Internetpräsentation ähnlich wie NRW. Bis Jahresende Entwurf und Veröffentlichung des neuen Haushaltsrechts. Kontenrahmen: Die Projektgruppe 2 Kontenrahmen favorisiert den Kontenrahmen II/1 (ohne Vermögenstrennung), Entscheidung durch die Lenkungsgruppe.
9. Saarland:
Noch keine Festlegungen. Eventuell Doppik; hier werden noch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.
10. Sachsen:
Noch keine Kabinettsentscheidung. Einführung zum 01.01.2007. Ab 2010 für alle Kommunen. Kein Optionsmodell; nur Doppik. Kontenrahmen noch offen.
11. Sachsen-Anhalt:
Einführung ab 2006. Übergang bis 2009. Entwurf und Beratung in 2005. Kein Optionsmodell; nur Doppik. Kontenrahmen noch offen; wahrscheinlich II/1. Zusammenarbeit mit Hochschule Harz.
12. Schleswig-Holstein:
Noch keine Festlegungen hinsichtlich Einführungszeitpunkt und Übergang. In jedem Fall Optionsmodell erweiterte Kameralistik/Doppik. Kontenrahmen noch offen.
13. Thüringen:
Noch keine Festlegungen. Arbeitsgruppe zwischen Ministerium und kommunalen Spitzenverbänden. Einführung 2007/2008 vorgesehen. Übergangszeitraum: 3 Jahre. Kein Optionsmodell; nur Doppik. Unterstützung des Landes durch Leitfäden. Kontenrahmen noch offen.
Az.: IV/1 904-05/2