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StGB NRW-Mitteilung 35/2004 vom 18.12.2003
Resolution des Bibliothekverbandes NRW gegen Kürzungspläne des Landes
Der Verband der Bibliotheken NRW hat auf seiner Jahresversammlung in Düsseldorf eine Resolution verabschiedet, mit der sich der Verband auf schärfste gegen die Entscheidung der Landesregierung wendet, die Mittel zur Förderung öffentlicher Bibliotheken im Haushaltsentwurf um 70 % zu kürzen. Da die Förderung des Landes bereits im Jahr 2003 um 40 % geschrumpft sei, würden die Fördermittel bei Verwirklichung der Pläne der Landesregierung weit unter den Stand der 70er Jahre sinken. Der Gesamt-Kulturhaushalt des Landes sei dagegen in den letzten 30 Jahren stark aufgestockt worden.
Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW nutzen in ihren Kommunen die Angebote der Öffentlichen Bibliotheken, denn hier finden sie Zugang zu Bildung und Wissen. Die Bibliotheken seien Lernorte und Bildungspartner. Die literarischen und musischen Inhalte der Bibliothek gewähren die Teilhabe am kulturellen Geschehen, Alltagsinformationen aus der Bibliothek böten Orientierung in Beruf und Freizeit, in Familie und Gesellschaft.
Maßnahmen zur Verbesserung der Lesefähigkeit könnten sich nicht auf die Technik des Lesens beschränken. Sie seien nur dann erfolgreich, wenn zugleich die Neugier auf die Welt der Bücher geweckt werde. Diese Welt eröffne sich den meisten Kindern und Jugendlichen in den Bibliotheken in der Nähe ihres Wohnortes. Ebenso könne Wissen nur erwerben, wer Zugang zu Informationen sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form habe. Die Bibliotheken seien mit diesem Angebot unverzichtbare Partner für die Lernenden jeden Alters ebenso wie für Schulen und Weiterbildungseinrichtungen. So verwundere es nicht, daß die Länder, die bei der PISA-Studie der OECD am besten abgeschnitten haben, nicht nur über gute Schulen, sondern auch über ein dichtes Netz an gut ausgestatteten und öffentlich anerkannten Bibliotheken verfügen.
Der Verband der Bibliotheken fordert daher, daß die Bibliotheken nach dem Vorbild anderer europäischer Länder integraler Bestandteil eines Bildungsprogramms in Nordrhein-Westfalen werden. Das Land müsse verhindern, daß ausschließlich die Finanzkraft einer Gemeinde den Ausschlag gebe, ob und in welchem Umfang eine Bibliothek betrieben werde. Das Land müsse für die Förderung kommunaler öffentlicher Bibliotheken wie im Jahr 2002 2,6 Mio. Euro bereitstellen.
Az.: IV/2-479/1