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StGB NRW-Mitteilung 309/2002 vom 05.06.2002
RGRE-Förderbrief per E-Mail
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat mitgeteilt, daß viele Städte und Gemeinden den Wunsch geäußert hätten, den Förderbrief per E-Mail zu erhalten. Daher bietet der RGRE ab sofort an, diese Publikation im Wege der E-Post zu erhalten. Interessierte Städte und Gemeinden werden daher gebeten, die E-Mail-Adresse derjenigen Stelle oder Person mitzuteilen, an die der Förderbrief verschickt werden soll und zwar per E-Mail an die Adresse: foerderbrief@rgre.de.
Der RGRE hat zudem gebeten, dieser E-Mail auch die Anschrift sowie die Mitgliedsnummer der Kommune beizufügen, damit eine reibungslose Umstellung von postalischem auf elektronischen Versand gewährleistet ist. Diejenigen, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, erhalten die Veröffentlichung weiter auf postalischem Wege. Dabei sei weiterhin nur ein pauschalierter Versand der Unterlagen möglich.
Bei Rückfragen wenden sich interessierte Städte und Gemeinden bitte an den Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion Lindenallee 13-17, 50968 Köln.
Az.: IV/2-409