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StGB NRW-Mitteilung 306/2009 vom 19.05.2009
Schulform-Empfehlung und Prognoseunterricht
Nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW wurden von 176.000 Viertklässlern 2.279 zum Prognoseunterricht angemeldet. Das seien 1,3 % des Jahrgangs, was dem Wert von 2008 entspreche. Mit dem dreitägigen Unterricht hätten die Schulämter vom 30. März bis zum 1. April die im Halbjahreszeugnis der vierten Klasse ausgesprochenen Schulempfehlungen überprüft. Lehrkräfte von Grundschulen und weiterführenden Schulen hätten die teilnehmenden Kinder in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht unterrichtet. Bei rd. zwei Dritteln der Kinder im Prognoseunterricht (65 %) hätten Experten die vorherige Empfehlung der Grundschule bestätigt. Das andere Drittel der Kinder im Prognoseunterricht (35 %) hätte nachträglich eine höhere Empfehlung erreicht: 21,3 % für die Realschule und 13,7 % für das Gymnasium.
Die Grundschulen sprechen drei Arten von Empfehlungen aus, ob ein Kind eine weiterführende Schule besuchen kann. Ein Kind kann für eine Schulform uneingeschränkt geeignet sein, mit Einschränkung geeignet oder ungeeignet. Ist das Kind geeignet, können die Eltern es für die Schulform anmelden. Ist es mit Einschränkung geeignet, können die Eltern es ebenfalls anmelden, sofern sie mit der weiterführenden Schule ein Beratungsgespräch über die besonderen Förderbereiche des Kindes geführt haben. Ist das Kind ungeeignet, müssen die Eltern es zum Prognoseunterricht anmelden, wenn sie eine Empfehlung für die gewünschte Schulform erreichen wollen, so das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW.
Az.: IV/2 200-3/2