Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 693/2002 vom 05.11.2002

Schwarzfahren teurer

Eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung hat am 27. September 2002 die Zustimmung des Bundesrates gefunden. Der einfache Inhalt der Verordnung mit dem komplizierten Titel ist, dass das Schwarzfahren teurer wird. Das so genannte erhöhte Beförderungsentgelt wird von 30 auf 40 EURO angehoben. Kann ein Fahrgast nachträglich nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im Besitz eines gültigen Fahrausweises war, so muss er nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7 EURO zahlen. Auch diese Gebühr ist damit um 2 EURO angehoben worden. Sich einen nicht genutzten Fahrausweis zurückerstatten zu lassen ist zukünftig bei einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2 EURO möglich.

Die Anhebung dieser Tarife ist erforderlich geworden, um ein vernünftiges Verhältnis von Regeltarifen, angestiegenen Preisen, Löhnen und Gehältern und der Strafwirkung des erhöhten Beförderungsentgeltes herzustellen. Die letzte Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes liegt mittlerweile 13 Jahre zurück.

Durch das Schwarzfahren entgehen den Nahverkehrsunternehmen in Deutschland jährlich ca. 250 Mio. EURO Einnahmen.

Darüber hinaus enthält die Verordnung auch eine Regelung, die das Rauchen auf unterirdischen Bahnsteiganlagen untersagt.

Az.: III 151 - 15

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