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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 380/2005 vom 29.03.2005
Servicearbeiten an 10.000 Mobilfunkstandorten
T-Mobile Deutschland hat den DStGB darüber informiert, dass der Mobilfunkausrüster Ericsson beauftragt wurde, bundesweit rund 10.000 Mobilfunkstandorte mit moderner GSM-Netztechnik auszustatten. Der planmäßige Austausch betrifft bestehende und zusätzliche Standorte und soll die Qualität des T-Mobile Netzes und die Mobilfunkversorgung insgesamt verbessern. Der Umbau erfolge kontinuierlich in den Jahren 2005 bis 2007 und parallel zum Ausbau der UMTS- und W-LAN Infrastrukturen.
T-Mobile gibt an, in die Modernisierung eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe zu investieren.
Die Vorbereitungen für den Umbau der GSM-Standorte haben bereits Anfang 2005 begonnen. Die Arbeiten an den Mobilfunk-Basisstationen sollen so durchgeführt werden, dass die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit des T-Mobile Netzes während der gesamten Projektphase gewährleistet bleibt. Die Modernisierung der Anlagen habe neben der verbesserten Netzqualität deutliche Energieeinsparungen zur Folge. Der Stromverbrauch werde durch die umgebauten Sendestationen um rund 30 Prozent sinken.
Mit der Modernisierung des GSM-Netzes soll die weltweit modernste GSM-Plattform entstehen. Gleichzeitig werde der Ausbau der Infrastrukturen auf Basis von UMTS und W-LAN vorangetrieben. Ziel sei es, den T-Mobile Kunden praktisch immer und überall den schnellen, zuverlässigen Zugang zu mobilen Breitbandangeboten zu ermöglichen. So decke das UMTS-Netz inzwischen bereits rund 50 Prozent der deutschen Bevölkerung ab und erfülle die mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz verbundenen Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ein Jahr früher als vorgeschrieben.
Stellenweise werde der Einsatz von Kranfahrzeugen erforderlich sein. Diese Maßnahmen sollen stets im Benehmen mit der jeweiligen Kommune erfolgen. Um die Verfügbarkeit des Netzes zu erhalten und die Störungen des Straßenverkehrs möglichst gering zu halten würden diese Arbeiten möglichst in verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt.
Az.: III 460 - 62