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StGB NRW-Mitteilung 747/2006 vom 15.11.2006
Sicherheit von Wahlcomputern
Angesichts der Fragwürdigkeit der Sicherheit von elektronischen Wahlgeräten ("Wahlcomputer") führte die Computerzeitschrift c't ein Interview mit dem Mitarbeiter der Physikalisch-technichen Bundesanstalt, Herrn Prof. Dr. Dieter Richter, der u.a. für die Bauartzulassung der Geräte nach der Bundes-WahlgeräteVO zuständig ist. Das Interview ist auf Bitte der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW auf der Homepage des c't-Magazins unter www.heise.de/ct/06/24/072/ abrufbar. Laut Aussage von Prof. Dr. Richter müssen die in Deutschland zugelassenen Geräte offenbar erneut überprüft werden. So wurden in den bisherigen Prüfungen z.B. nicht die Abstrahlungen der Geräte geprüft.
Az.: I/2 024-00-0