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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 322/2002 vom 05.06.2002
Sperrungsverfügung für Internet-Seiten
Am 15.05.2002 kündigte der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow an, die Widersprüche der Provider gegen eine Sperrungsverfügung für zwei rechtsextreme Internetseiten zurückweisen zu wollen.
Im Februar 2002 hatte die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages und des Teledienstes-Gesetzes 80 Zugangsanbieter aufgefordert, den Zugang zu zwei Internet-Seiten mit rechtsextremen Inhalten, die in den USA beheimatet sind, zu blockieren. 38 Unternehmen hatten hiergegen Widerspruch eingelegt, der nunmehr zurückgewiesen wird. Regierungspräsident Büssow ergänzte, dass bis zu 6.000 weitere Internet-Angebote für eine Sperrung in Frage kommen würden, so der SPD-Politiker gegenüber der dpa.
Nach § 18 Abs. 1 Mediendienste-Staatsvertrag überwacht die Behörde die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages. Dieser bestimmt in § 8 Abs. 1, dass Angebote unzulässig sind, wenn sie gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, den Krieg verherrlichen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
Weiter Informationen befinden sich auf den Internet-Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Internet-Adresse www.bezreg-duesseldorf-nrw.de
Az.: IV/3 800-03